Steuerklasse 4: Die Vorteile vom Faktorverfahren

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Faire Steuerlast durch das Faktorverfahren?

Ziel des Faktorverfahrens ist es, Steuernachzahlungen zu vermeiden und die Nachteile der bisherigen Kombinationen (Steuerklasse 3/5 oder 4/4 ohne Faktor) zu beseitigen. Zugleich soll die Steuerschuld gerecht verteilt werden. Vorteile vom Faktorverfahren haben daher vor allem Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkünften.

Das Faktorverfahren gilt ausschließlich für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die sich gemeinsam in der Steuerklasse 4 befinden.

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Was sind die Vorteile vom Faktorverfahren?

Grundsätzlich geht es beim Faktorverfahren um eine gerechte Verteilung der Lohnsteuer. In der Praxis bedeutet das, dass jeder Partner nur den Anteil an der Lohnsteuer trägt, den er auch zum gemeinsamen Einkommen beträgt.

Das heißt stark vereinfacht: Steuert ein Partner 25 Prozent zum Gesamteinkommen bei, muss er auch nur 25 Prozent der Lohnsteuer zahlen. Vorteile vom Faktorverfahren in Steuerklasse 4 haben also vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Einkünften.

Um den Faktor in der Lohnsteuerklasse 4 berechnen zu können, benötigt das Finanzamt die voraussichtliche Einkommenssteuer nach dem Splittingtarif (hier kann die Splittingtabelle zur Hilfe genommen werden) und die Summe der voraussichtlichen Lohnsteuer beider Ehegatten. Für Letztere wird die Steuerklasse 4 zugrunde gelegt.

Der Faktor muss kleiner Eins sein, drei Nachkomma-Stellen besitzen und wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

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Vor- und Nachteile im Überblick

Hier finden Sie die Vor- und Nachteile des Faktorverfahrens in der Übersicht.

Vorteile

  • Direkte Auswirkung: Der Splittingvorteil wirkt sich direkt aus.
  • Faire Verteilung: Faire Verteilung der Steuerlast zwischen den Ehepartnern.
  • Keine Nachzahlung: Nachzahlungen mit der Steuererklärung bleiben in der Regel aus.

Nachteile

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Häufig gestellte Fragen: Vorteile Faktorverfahren

Wie kann das Faktorverfahren beantragt werden?

Wer die Vorteile vom Faktorverfahren nutzen möchte, muss die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Die Steuerklasse kann mehrmals im Jahr gewechselt werden. Dies kann beim Finanzamt beantragt werden. In welcher Steuerklasse die Partner zuvor waren, spielt keine Rolle.

Welche Alternativen gibt es zum Faktorverfahren?

Die Vorteile vom Faktorverfahren liegen darin, dass Paare, die unterschiedlich hohe Einkünfte haben, vom Ausgleich der Steuerlast profitieren können. Jeder Partner zahlt nur den Anteil an der Lohnsteuer, den er zum gemeinsamen Einkommen beigetragen hat. Doch es gibt auch andere Steuerklassenkombinationen, die je nach Einzelfall noch vorteilhafter sein können.

Gehen die Einkünfte sehr weit auseinander, bietet sich beispielsweise auch die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 an. Für diese Variante sollte das Einkommensverhältnis bei 60/40 Prozent oder mehr liegen. Auch wenn nur ein Partner berufstätig ist, kann diese Kombination Vorzüge für das Paar haben.

Sind die Einkünfte der Partner hingegen gleich hoch, sollte die Steuerklassenkombination 4/4 gewählt werden. Diese Variante bringt die meisten Vorteile, wenn die Gehälter sich nicht um mehr als 10 Prozent unterscheiden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

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