So muss man einen Minijob anmelden

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für Minijobs wurde vom Gesetzgeber ein spezielles Amt geschaffen: Die Minijob Zentrale. Diese gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, ist allerdings nicht wie diese in Bochum, sondern in Cottbus heimisch.

Fast die gesamte notwendige Korrespondenz kann über das Netz erledigt werden. Bei Fragen aller Art gibt es zudem eine Hotline, die unter 0355-2902-70799 zu erreichen ist.

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Wer muss einen Minijob anmelden?

Der Arbeitgeber, der einen Minijobber einstellt, muss diesen auch anmelden. Der Arbeitnehmer hat diesbezüglich keine Verpflichtungen. Sollte er sich allerdings in der Job-Vermittlung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter befinden, muss er seine geringfügige Beschäftigung dort melden.

Auf die Leistungen, die der Minijobber vom Arbeitsamt erhält, hat dies zunächst keinen Einfluss. Vielmehr geht es darum, dass ein ALG-I- oder ALG-II-Empfänger in der Zeit, in der er arbeitet, z.B. nicht zu einem Vorstellungsgespräch gehen kann.

Wie muss man einen Minijob anmelden?

Für die Anmeldung einer geringfügigen Beschäftigung sind vier Schritte notwendig:

  1. Der Arbeitgeber muss für seine Firma eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken beantragen.
  2. Der Arbeitgeber muss den künftigen Minijobber den Personalfragen der Minijob Zentrale ausfüllen lassen. Dieser ersetzt allerdings nicht den Arbeitsvertrag. Er dient dazu, zu ermitteln, ob eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung geschlossen wird oder ob entsprechende Beiträge zu zahlen sind.
  3. Der Arbeitgeber muss den Minijobber zur Sozialversicherung anmelden. Dies geschieht ebenfalls über die Minijob Zentrale.
  4. Die ersten Beiträge sind zu zahlen, wodurch die Beschäftigung offiziell beginnt. Hinweis: Die Beitragsnachweise müssen ebenfalls eingereicht werden.
  • Wenn ein Arbeitgeber einen Minijob nicht bei der Minijob Zentrale anmeldet, handelt er ordnungswidrig. In diesem Fall muss mit empfindliche Geldbußen gerechnet werden.

Sofortmeldung: Minijobs in bestimmten Wirtschaftszweigen

Hinsichtlich der Anmeldung ist jedoch nicht jede Tätigkeit gleich. Minijobs in Wirtschaftszweigen, in denen z.B. ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, müssen bis spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung gemeldet werden. Die sogenannte Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldung, die Arbeitgeber aus folgenden Bereichen abgeben müssen:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft
  • Die Sofortmeldung muss mit dem Abgabegrund 20 durch elektronische Datenübertragung direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) übermittelt werden.

Einzelnachweise


  1. Minijob Zentrale: Anmeldung und Beitragsverfahren von Minijobs
  2. Minijob Zentrale: Sofortmeldung

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