Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind nicht nur Arbeitskräfte, sondern auch Menschen mit Sorgen und Nöten, die sich unter Umständen auf die Arbeitsleistung auswirken können.
Damit jeder Mitarbeiter möglichst reibungslos seinen Aufgaben nachkommen kann, ist eine Mitarbeiterbetreuung sinnvoll.
Inhaltsverzeichnis:
Wer übernimmt die Betreuung der Mitarbeiter?
Die Betreuung der Firmenangehörigen ist im Regelfall eine Aufgabe der Personalabteilung. Je nach Größe des Personalbereichs wird sie von einem oder mehreren bestimmten Mitarbeitern durchgeführt, kann aber auch Aufgabe eines Teams sein.
Was gehört zur Mitarbeiterbetreuung?
Zu den grundlegenden Aufgaben der Mitarbeiterbetreuung gehört es dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigung von Personal eingehalten werden.
Für die erbrachte Arbeitsleistung müssen Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden, das Gehalt muss regelmäßig überwiesen und die Inanspruchnahme von Urlaubstagen überwacht werden.
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Weitere Aufgaben
Zur Mitarbeiterbetreuung gehört auch die Organisation von Veranstaltungen zur
- Fortbildung,
- Weihnachtsfeiern oder
- Betriebsausflügen,
die den Zusammenhalt und das Teambewusstsein fördern. Die Beratung bei auftretenden Problemen wie etwa Mobbing oder Suchtproblemen am Arbeitsplatz gehört ebenso zur Mitarbeiterbetreuung wie Gespräche über die eventuellen Ursachen bei längeren Fehlzeiten durch Krankheit.
Oft lassen sich durch verständnisvolles Zuhören Lösungsansätze entwickeln, die sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber helfen können, die Zusammenarbeit künftig effektiver zu gestalten.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Fachkaufmann/-frau - Personal →
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