Anlage Kap

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Anlage KAP der Steuererklärung gibt Auskunft über Einkünfte aus Kapitalvermögen wie beispielsweise auftretende Zinserträge oder Dividenden aus Aktienanlagen.

In der heutigen Zeit muss die Anlage KAP allerdings nur noch selten abgeben werden, denn die Steuerpflicht ist durch die Abgeltungssteuer in der Regel bereits schon erfüllt.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Abgeltungssteuer macht die Anlage KAP zumeist überflüssig

Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer. Dies bedeutet, sie wird direkt von der Quelle (zumeist also einer Bank) an das Finanzamt abgeführt.

In diesem Fall muss die Person, welche die Steuer abführt, auch Rechenschaft über diese ablegen.

Die Steuererklärung wird deshalb in den meisten Fällen um die Anlage KAP erleichtert. Ganz überflüssig ist diese jedoch nicht.

Für die Berechnung der Kapitalertragsteuer müssen Sie einen Verkaufspreis, Anschaffungspreis und die Anzahl der Wertpapiere wissen. Ansonsten ist auch wichtig, ob Sie Kirchensteuer zahlen und wie hoch bei Ihnen der Sparerpauschbetrag ist.
btn-pfeil

Kapitalertragsteuer berechnen

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Wann muss die Anlage KAP mit der Steuererklärung abgegeben werden?

Die Anlage ist abzugeben, wenn:

  • die Kapitalerträge nicht durch die Abgeltungssteuer abgegolten worden sind (z.B. ausländische Kapitalerträge)
  • keine Kirchensteuer auf das Kapitalvermögen erhoben wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
  • der Steuereinbehalt der Abgeltungssteuer auf Wunsch des Steuerpflichtigen überprüft werden soll
  • durch den Steuerpflichtigen ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird
  • die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs nicht in Betracht kommt, da die Sonderreglung gemäß § 32 Absatz 2 EStG
  • Guthabenzinsen erzielt wurden, die aus Bausparverträgen resultieren, die in einem Zusammenhang mit einem Kredit zur Vermietung stehen

Auch in diesen Fällen sollte die Anlage KAP abgegeben werden:

Die Finanzministerien empfehlen die Anlage für das Kapitalvermögen auch noch aus einigen weiteren Gründen abzugeben, die freiwillig, sich jedoch vorteilhaft für den Steuerpflichtigen auswirken. Diese sind:

  • Einbehaltene Kapitalertragssteuer (Inländisch), einbehaltener Soldidaritätszuschlag, einbehaltene Kirchensteuer in Verbindung mit sonstigen Einkunftsarten sollen erstattet werden.
  • Es wurden anzurechnende Quellensteuern nach der Zinsinformationsverordnung (ZV) einbehalten.

Ausfülltipps für die Anlage über das Kapitalvermögen

In der ersten Liste wurde bereits die Günstigerprüfung erwähnt. Diese schreibt ein Veranlagungswahlrecht der Bürger. Glaubt man, dass eine Verlagerung der Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuer zu einem niedrigeren Steuersatz führt, kann dies beantragt werden.

Das Finanzamt rechnet aus, welche Variante günstiger ist. Insbesondere Kleinsparer und Kleinanleger erhalten so meist eine Rückzahlung.

Auf ausländische Einkünfte auf Kapitalvermögen wird eine Einkommensteuer von 25 Prozent erhoben. Entscheidend ist hierbei, wo der Stammsitz des Vermögensquelle ist. Werden beispielsweise Investmentfonds über ein deutsches Depot verwaltet, so handelt es sich dennoch um ausländische Einkünfte.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Finanzen: Abgeltungssteuer
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen
  3. Bundesministerium der Justiz: § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (EStG)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   2

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Anlage KAP