Die wichtigsten Informationen zum Altersfreibetrag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer bereits vor 1990 in der alten Bundesrepublik als Arbeitnehmer war, wird seit damals vielleicht hin und wieder einen Begriff vermissen, wenn er die Erklärung für die Steuer macht: den Ausdruck Altersfreibetrag.

Dieser ist verschwunden und wurde in zwei Schritten durch den heutigen Altersentlastungsbetrag ersetzt.

Genau wie der heutige Altersentlastungsbetrag hatte der Altersfreibetrag das Ziel, eine gerechte Besteuerung im Alter zu gewährleisten.

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Was war der Altersfreibetrag?

Personen, die das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet hatten, für das die steuerpflichtigen Einkünfte ermittelt werden sollten, konnten den Altersfreibetrag in Anspruch nehmen.

Auch diese Regelung ist beim heutigen Altersentlastungsbetrag erhalten geblieben.

Der Altersentlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Freibeträgen gewährt und entlastet damit den Steuerzahler. Hier lässt sich genau berechnen, wie hoch das zu versteuernde Einkommen abzüglich des Altersentlastungsbetrags ist.
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Altersentlastungsbetrag berechnen

Warum wurde der Altersfreibetrag ersetzt?

Rechtliche Grundlage für den Steuerfreibetrag war § 32 VIII EStG. Im Jahr 1990 wurde eine große Steuerreform durchgeführt, bei der er im ersten Schritt in den neuen Altersentlastungsbetrag einfloss.

Grund hierfür war eine gewünschte Differenzierung mit dem Altersfreibetrag, den es auch bei der Vermögensteuer gab. Häufig kam es zu Verwechslungen.

In der neuen Form 1990 handelte es sich um einen Pauschalbetrag, der von allen Personen, die nach dem 64. Lebensjahr noch Arbeitslohn bezogen, in Anspruch genommen werden konnte. Einzelpersonen bekamen seinerzeit 720 DM und Ehepaare konnten 1440 DM geltend machen.

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Weshalb wurde der Pauschalbetrag aufgegeben?

Sowohl der ursprüngliche Steuerfreibetrag für das Alter als auch der neue Entlastungsbetrag wurden als Ausgleich für die steuerlichen Vorteile bei den Leibrenten und bei den Versorgungsbezügen eingeführt.

Wer im Alter noch arbeitet, soll dafür nicht durch die Einkommensteuer bestraft werden.

Allerdings bemessen sich sowohl die steuerlichen Vorteile bei den Leibrenten als auch bei den Versorgungsbezügen prozentual an der Höhe des letzten Brutto-Gehalts. Entsprechend wurde auch der Entlastungsbetrag im zweiten Schritt auf dieses System umgestellt.

Wieso sinkt der Betrag jedes Jahr?

Derzeit sinkt der ehemalige Altersfreibetrag und heutige Altersentlastungsbetrag jedes Jahr. Lag er 2005 noch bei 40 Prozent, lag er 2020 nur noch bei 16 Prozent. Bis 2020 ging es pro Jahr um 1,6 Prozent nach unten.

Seit 2020 sinkt er um 0,8 Prozent jährlich und erreicht damit 2040 den Nullpunkt. Die jeweils zugehörigen Höchstbeträge sinken im gleichen Tempo mit.

Im gleichen Zeitraum werden auch die Steuervorteile bei den Leibrenten sowie den Versorgungsbezügen bis auf Null abgeschmolzen. Die Existenzgrundlage - Steuergerechtigkeit für die Einkünfte im Alter - ist damit entfallen.

Deshalb muss auch der Steuerfreibetrag reduziert und schließlich ganz aufgegeben werden.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Altersentlastungsbetrag (EStG § 24a)

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