Informationen zur Anlage N-AUS der Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Es ist eine gewohnte Praxis: Jedes Jahr, wenn Arbeitnehmer und Selbständige ihre Steuererklärung anfertigen, suchen sie auch die notwendigen Anlagen heraus, die sie mit dieser gemeinsam beim Finanzamt einreichen müssen.

Zur Auswahl steht auch die Anlage N-AUS und verursacht deshalb häufig Unsicherheit. Denn vielen Steuerpflichtigen ist nicht klar, wo die Unterschiede der dreiseitigen Anlage zu ihren Schwestern mit den Kennzeichnungen 'AUS' oder 'N' liegen.

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Wer muss die Anlage N-AUS der Steuererklärung ausfüllen?

Das N steht auch in diesem Fall für Einkünfte, die durch nicht selbständige Arbeit erwirtschaftet worden sind. Die Anlage N-AUS richtet sich also nur an Arbeitnehmer. Das 'Aus' bezieht sich auf eine ausländische Herkunft.

Die Anlage ist also für jene Arbeitnehmer, die ihre regelmäßigen Einkünfte (Gehalt, Lohn) aus dem Ausland beziehen, jedoch der beschränkten oder unbeschränkten deutschen Steuerpflicht unterliegen. Zumeist handelt es sich also um Grenzgänger, die in Deutschland leben, aber im Nachbarland ihrer Arbeit nachgehen.

Anlage-N-AUS

Wo liegen die Unterschiede zu der Anlage N und der Anlage N-AUS?

Die Anlage mit der Kennzeichnung N-AUS ist das Pendant zur Anlage N, die für rein deutsche Einkünfte reserviert ist. Hat ein Arbeitnehmer teilweise regelmäßige Einkünfte aus dem Ausland sowie aus dem deutschen Inland, ist er dazu verpflichtet, beide Anlagen abzugeben und hier die genauen Höhe der Bezüge entsprechend aufzuschlüsseln.

  • Für den seltenen Fall, dass ein Arbeitnehmer in mehr als in einem anderen Land seine Einkünfte bezieht, die er in Deutschland zu versteuern hat, muss er die Anlage N-AUS mit der Steuererklärung entsprechend oft abgeben. Für jedes Land ist eine eigene Anlage einzureichen.

Die Anlage AUS ist ebenfalls für Einkünfte aus dem Ausland reserviert. Hier werden die sonstigen Einnahmen vermerkt (selbständige Arbeit). Einzige Ausnahme: Seit 2009 werden die Einnahmen aus ausländischem Kapitalvermögen nicht mehr auf dieser Anlage, sondern auf der Anlage KAP vermerkt.

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Was bedeuten DBA, ATE und ZÜ?

Bedauerlicherweise wird in der Anlage n-aus die unangenehme Praxis gepflegt, einige Abkürzungen ohne die nötigen Erläuterungen als bekannt vorauszusetzen. Dabei handelt sich es sich um DBA, ATE und ZÜ, die an mehreren Stellen auftauchen.

Diese Abkürzungen stehen für:

  • Einen Auslandstätigkeitserlass kann es nur mit einem Staat geben, für den kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. In den allermeisten Fällen besteht jedoch ein solches Abkommen.

Unabhängig von diesen Abkommen kann es jedoch weitere Übereinkünfte geben, welche eine Doppelbesteuerung rechtfertigen. Die Schweiz darf beispielsweise 4,5 Prozent Lohnsteuer einbehalten.

Einzelnachweise


  1. Elster: Allgemeines zur Anlage N-AUS
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden

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