Kinderfreibetrag in der Steuererklärung nutzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer ein Kind hat, kann zwischen dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag als staatliche Förderung für die Familie wählen.

Um mögliche Steuernachzahlungen nach Abgabe der Steuererklärung zu vermeiden, interessieren sich viele Eltern für den Steuerfreibetrag anstatt des Kindergeldes.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Kinderfreibetrag in der Steuererklärung eintragen

Zunächst einmal müssen Eltern vor der Geburt des Kindes das Kindergeld beantragen, denn am Ende überprüft das Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden kann.

Wenn das der Fall ist wird den steuerpflichtigen Eltern die Differenz ausgezahlt.

Der Kinderfreibetrag beträgt 9.312 Euro (Stand 2024) für zusammenveranlagte Ehepaare.
Diese Summe setzt sich so zusammen:

  • 6.384 Euro für den Grundbedarf
  • 2.928 Euro für Erziehung, Bildung und Betreuung

Werden die Eltern nicht gemeinsam veranlagt, bekommt jeder von ihnen die Hälfte, also 4.656 Euro.

  • Grundsätzlich sollte immer das Kindergeld beantragt werden. Hätte sich der Kinderfreibetrag mehr gelohnt, wird dies automatisch durch das Finanzamt mit der Steuererklärung überprüft. Die Differenz wird mit der Steuerrückerstattung ausgezahlt.

Das bedeutet, dass der Kinderfeibetrag nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss. Erhält das Elternpaar Kindergeld, führt das Finanzamt automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch und berechnet, ob das berechnete Einkommen für den Kinderfreibetrag in Frage kommt.

Wenn Eltern wissen, dass sich der Kinderfreibetrag mehr für sie lohnt, müssen sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das führt dazu, dass sie kein Kindergeld bekommen, sondern eine monatliche Steuerentlastung. Diese erhalten sie dann mit der Auszahlung ihres Lohns. Die Anzahl der Kinderfreibeträge wird dann nämlich in der Lohnsteuerkarte eingetragen und bei der Berechnung der abzuführenden Steuer berücksichtigt.

Wann und wie kann man den Kinderfreibetrag beantragen? Folgen Sie dem Link, wenn Sie mehr Informationen zum Thema erhalten möchten. Hier können Sie übrigens auch den Antrag auf den Kinderfreibetrag kostenlos herunterladen.
btn-pfeil

Hier geht's zum Formular!

Auch dann führt das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch. Denn das Finanzamt wird jedes Mal überprüfen, ob dem Steuerzahler immer noch der Kinderfreibetrag zusteht und er die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllt.

In der Anlage Kind der Einkommensteuererklärung können weitere Vergünstigungen beansprucht werden. Kinderbetreuungskosten, Schulgeld oder Versicherungskosten können sich u.a. von der Steuer absetzen lassen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Tatsächlich ist das Kindergeld für die meisten Eltern finanziell deutlich vorteilhafter. Alleinerziehende profitieren von dem Kinderfreibetrag erst ab einem jährlichen Einkommen von 30.000 Euro und zusammenveranlagte Eltern ab 60.000 Euro.

Bei diesen Summen wurden bereits alle andere Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt. Deshalb gilt: Man sollte immer das Kindergeld beantragen! Auch Besserverdiener haben dabei nichts zu verlieren, bekommen sie die Differenz doch ausgezahlt.

Mit dem Kinderfreiberagrechner können Sie schnell und einfach ermitteln, ob sich für Sie das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag lohnt.
btn-pfeil

Kinderfreibetrag oder Kindergeld? Der Rechner hilft!

Kinderfreibetrag Geltungsdauer

Für den Steuerfreibetrag für Kinder gelten die gleichen Regeln wie für das Kindergeld. Er kann für die Steuererklärung genutzt werden bis der Nachwuchs volljährig ist.

Sollte sich das Kind dann noch in der Ausbildung befinden, läuft der Kinderfreibetrag bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes weiter.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuererklärung