So wird der Kindesunterhalt berechnet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In Deutschland gibt es das sogenannte Gebot der familiären Solidarität. Aus diesem Grund zahlt der Staat pro Kind jährlich den sogenannten Kindesunterhalt an die Eltern aus.

Dieser legt fest, dass auch bei einer Trennung der Eltern zu zahlen ist, um den Nachwuchs finanziell abzusichern.

Rechtsgrundlage für den Kindesunterhalt sind die §§ 1601 BGB ff und dabei insbesondere § 1612a BGB.

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Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Berechnet wird stets ein Mindestunterhalt. Festgelegt wird dieser am Bedarf des Kindes sowie an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Grundlage für die Berechnungen ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.

Diese Unterhaltstabelle wird in jedem Jahr mit neuen Werten, die unter Mitwirkung der Sozialverbände festgelegt werden, versorgt und zeigt an, wie viel Geld pro Kind fließen muss.

Wie ist die Düsseldorfer Tabelle aufgebaut?

Möchte man mit der Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt berechnen, der zu zahlen ist, muss man um ihren Aufbau wissen. Der erste Teil dreht sich um den sogenannten Selbstbehalt.

Dieser zeigt an, wie viel Geld jeder Unterhaltspflichtiger von seinem Einkommen, das für die Berechnung des Unterhalts herangezogen wird, abziehen darf. Der Selbstbehalt soll verhindern, dass der Kindesunterhalt dazu führt, dass die Zahler auf Hartz IV-Niveau abrutschen.

Die zweite Hälfte der Düsseldorfer Tabelle ist die eigentliche Unterhaltstabelle. Hier wird aufgegliedert, für welches Kind in welchem Alter wie viel Unterhalt bei welchem Einkommen zu bezahlen ist.

Möchte man den Kindesunterhalt ermitteln, muss man also nur noch den Selbstbehalt von den eigenen Einkünften abziehen und was bleibt als Grundlage dafür nehmen, um in der Düsseldorfer Tabelle an der richtigen Stelle zu suchen.

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Wie wird bereits zu zahlender Kindesunterhalt verrechnet?

Hat man mehr als ein Kind, muss man natürlich für jedes Kindesunterhalt zahlen. Den Selbstbehalt darf man nur einmal abziehen.

Der bereits zu zahlende Unterhalt für andere Kinder wird anschließend ebenfalls vom Einkommen abgezogen, da diese Gelder aus offensichtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Möchte man den Unterhalt berechnen, muss man dabei allerdings berücksichtigen, dass Mittelwerte gebildet werden können. Hat man zwei vierjährige Kinder, bekommen diese natürlich keinen unterschiedlichen Unterhalt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt im Jahr 2024?

Unterhaltspflicht gegenüberHöhe des Selbstbehalts
Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren (im Haushalt von einem Elternteil lebend und der allgemeinen Schulpflicht unterworfen), Unterhaltspflichtiger arbeitet1.370 Euro
Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre (im Haushalt von einem der Eltern lebend, der allgemeinen Schulpflicht unterworfen), der Unterhaltspflichtige arbeitet nicht1.120 Euro
Ehegatten sowie Vater oder Mutter von einem nicht ehelichen Kind1.650
den Eltern2.000 Euro

Wie viel Kindesunterhalt muss für welches Alter gezahlt werden?

Stand: 2023

Einkommen (in Euro)Alter: 0 bis 5Alter: 6 bis 11Alter: 12 bis 17Alter: Ab 18 Jahre
bis 1900437 Euro502 Euro588 Euro628 Euro
1901 bis 2300459 Euro528 Euro618 Euro660 Euro
2301 bis 2700481 Euro553 Euro647 Euro691 Euro
2701 bis 3100503 Euro578 Euro677 Euro723 Euro
3101 bis 3500525 Euro603 Euro706 Euro754 Euro
3501 bis 3900560 Euro643 Euro753 Euro804 Euro
3901 bis 4300595 Euro683 Euro800 Euro855 Euro
4301 bis 4700630 Euro723 Euro847 Euro905 Euro
4701 bis 5100665 Euro764 Euro894 Euro955 Euro
5101 bis 5500700 Euro804 Euro941 Euro1.005 Euro
6201 bis 7000770 Euro884 Euro1.035 Euro1.106 Euro
7001 bis 8000805 Euro924 Euro1.082 Euro1.156 Euro
8001 bis 9500840 Euro964 Euro1.129 Euro1.206 Euro
9501 bis 11000874 Euro1.004 Euro1.176 Euro1.256 Euro

Die vollständige Tabelle finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle

Häufig gestellte Fragen zum Kindesunterhalt

Ist eine Verweigerung des Kindesunterhaltes möglich?

Nein, der Kinderunterhalt kann nicht verweigert werden, wenn die Mutter mit einem neuen Partner zusammenlebt, denn der Kindesunterhalt ist kein Anspruch der Mutter, sondern der Kinder. Daher ist es nicht möglich, den Unterhalt zu verweigern aus Gründen, die nur mit der Mutter zu tun haben. Der Unterhalt muss weiterhin an die Mutter überwiesen werden, die hiervon Kleidung, Essen etc. für die Kinder zu kaufen hat.

Muss ein Kind eine Arbeit aufnehmen, wenn dies möglich wäre?

Ein Kind ist definitiv nicht dazu verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen, um selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, wenn die Schulausbildung noch nicht beendet ist. Selbst, wenn hierzu die Möglichkeit besteht. Ist das Kind jedoch bereits volljährig und befindet sich nicht mehr in Ausbildung, dann ist es verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Kommt es dem nicht nach, dann verfällt der Anspruch auf Unterhalt.

Was tun, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt?

Zahlt ein Vater keinen Unterhalt für sein Kind, dann kann der Unterhalt eingeklagt werden. Zahlt der Vater nicht freiwillig, dann kann der Unterhalt im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eingetrieben werden. Es kann damit zum Beispiel zu einer Lohnpfändung kommen. Nachdem ein Gerichtsverfahren in der Regel Monate dauert, kommt hier das Unterhaltsvorschussgesetz - kurz: UVG - zur Anwendung, d.h. ein festgelegter Mindestunterhaltsbetrag wird vom Staat vorgestreckt. Die im Voraus gezahlten Leistungen werden vom Vater zurückgefordert.

Einzelnachweise


  1. Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle
  2. Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.12.2008
  3. Bundesministerium der Justiz: Unterhaltsverpflichtete §1601 BGB
  4. Bundesministerium der Justiz: Mindesunterhalt minderjähriger Kinder §1612a BGB

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