Die Besonderheiten der Steuererklärung im Trennungsjahr

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Durch die Ehe ändern sich die Regeln für die Steuererklärung. Diese kann von nun an gemeinsam abgegeben werden - muss es jedoch nicht.

Wie ist es aber im Trennungsjahr, das formell noch zur Ehe gehört? Der Gesetzgeber hat sich hier dafür entschieden, seinen Bürgern die Wahl zu lassen.

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Wie wird die Steuererklärung im Trennungsjahr abgegeben?

Da das Jahr der Trennung eigentlich noch Teil der Ehe ist, können die beiden Partner, so sie dies wünschen sollten, ihre Einkommensteuererklärung letztmals gemeinsam abgeben. Alternativ ist es aber auch schon möglich, getrennte Dokumente beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Wenn das Paar noch einmal eine gemeinsame Erklärung einreichen möchte, muss allerdings in dem Veranlagungsjahr wenigstens einen Tag zusammen gewohnt haben. Wäre dies nämlich nicht der Fall, so hätten die beiden Partner den vorgeschriebenen Zeitraum der Trennung ja bereits absolviert.

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Was passiert im Streitfall mit der Steuererklärung im Trennungsjahr?

Ein Beispiel: Ein Partner, der bislang in der Steuerklasse 5 war, entscheidet sich dafür, von nun an eine getrennte Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen zu wollen. Die Konsequenz wäre eigentlich, dass dem anderen Partner in der Klasse 3 eine riesige Nachzahlung ins Haus steht.

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Der Gesetzgeber ist sich dieses Umstandes allerdings bewusst und hat sich deshalb dafür entschieden, eine vorsorgliche Regelung zu schaffen. Der Partner in der Steuerklasse 3 kann stets von seinem Ex-Parner verlangen, der gemeinsamen Abgabe der Einkommensteuererklärung zuzustimmen.

Nun hätte aber eigentlich der Partner in der Klasse 5 finanzielle Einbußen. Diese muss der Partner in der Steuerklasse 3 ersetzen - allerdings nur, wenn nicht ohnehin schon Geld fließt.

Der Unterhalt für den Partner kann also angerechnet werden. Zahlungen, die für Kinder fließen, dürfen diesbezüglich allerdings nicht berücksichtigt werden.

  • Wenn das oben beschriebene Szenario eintritt, ist es unabdingbar, dass die Anlage U ganz genau ausgefüllt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Gelder, die bereits zur Unterstützung gezahlt wurden, auch wirklich für die Berechnung herangezogen werden.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch Titel 7 Scheidung der Ehe
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 26 Veranlagung von Ehegatten

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