Die Steuererklärung einer UG korrekt erstellen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

UG steht als Abkürzung für Unternehmergesellschaft und ist - wie die GmbH - eine Kapitalgesellschaft. Dies bedeutet, dass Gründer einer UG nicht mit ihrem Privatvermögen haften (dies kann dennoch in Ausnahmefällen vorkommen).

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Eine Unternehmergesellschaft korrekt versteuern

Das Mindeststammkapital bei Gründung einer UG ist niedriger als bei einer GmbH, es muss allerdings zum Zeitpunkt der Anmeldung vollständig erbracht sein. Die Erbringung von Sacheinlagen ist bei einer UG im Gegensatz zur GmbH nicht möglich. Ebenso wenig können Gewinne komplett ausgeschüttet werden.

Erreicht eine UG das Mindeststammkapital einer GmbH, kann sie in eine solche umgewandelt werden.

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) muss i. d. R. eine Steuererklärung für die Körperschaftssteuer, die Gewerbe- sowie die Umsatzsteuer einreichen.
Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften wird anhand der Körperschaftssteuer besteuert.
Steuerrechtlich wird eine UG (haftungsbeschränkt) nicht anders behandelt als eine GmbH.

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Wie sieht eine Steuererklärung für eine UG aus?

Das zu versteuernde Einkommen einer UG (haftungsbeschränkt) ergibt sich aus der Bilanzierung und daraus resultierenden Ermittlung der Gewinne sowie der Unterziehung dieses Ergebnisses im Rahmen des Körperschaftssteuergesetzes.

Daher muss eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Steuererklärung für die Körperschaftssteuer einreichen.

Zusätzlich muss eine Gewerbesteuererklärung erstellt werden. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von:

  • der Höhe der Gewinne
  • bestimmten Finanzierungsaufwendungen
  • dem Hebesatz der entsprechenden Gemeinde

Außerdem wird die Umsatzsteuer fällig. Die entsprechende Erklärung trägt in diesem Fall den Namen Voranmeldung. Wie häufig diese eingereicht werden muss, ergibt sich anhand der Zahllast - also der Summe, die von der Unternehmergesellschaft an den Staat fließt:

  • Mehr als 7500 Euro Steuern: Die Voranmeldung ist monatlich zu tätigen
  • Zwischen 1000 und 7500 Euro Steuern: Die Voranmeldung wird alle drei Monate gemacht
  • Weniger als 1000 Euro Steuern: Es genügt, die Erklärung am Jahresende zu machen
  • Die Umsatzsteuer Voranmeldung muss dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Das entsprechende System ist mit dem bekannten Übermittlungsverfahren ELSTER verbunden.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium für Justiz: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  2. Bundesministerium für Justiz: Steuergegenstand (GewStG § 2)
  3. IHK Frankfurt am Main: Berechnung der Gewerbesteuer

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