Steuererklärung als Verein: Worauf ist zu achten?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jeder Verein muss regelmäßig eine Steuererklärung abgeben.

Anders als bei den meisten Privatpersonen oder sonstigen juristischen Persönlichkeiten besteht allerdings keine jährliche Abgabepflicht.

Ein Verein ist dazu verpflichtet, alle drei Jahre eine Steuererklärung abzugeben.

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Wie werden Vereine steuerrechtlich behandelt?

Vereine sind Körperschaften und werden als solche vom Finanzamt behandelt. Die entscheidende Frage lautet, ob sie gemeinnützig sind oder nicht. Als gemeinnützig gelten Vereine dann, wenn sich ihre wirtschaftlichen Aktivitäten darauf beschränken, Einnahmen zu generieren, die der Umsetzung der Vereinsziele dienen.

Zudem muss ein Verein die weiteren Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen. Generell sind Vereine dann gemeinnützig, wenn sie Aufgaben erfüllen, die der Staat als förderungswürdig erachtet und die er selbst übernehmen müsste, würde es die Vereine nicht geben.

Der Staat verzichtet gegenüber gemeinnützigen Vereinen deshalb fast komplett auf seinen Besteuerungsanspruch.

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Wie muss ein Verein seine Steuererklärung aufbauen?

Das Finanzamt überprüft in der dreijährlichen Steuererklärung vor allem, ob die nach wie vor die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Vereine müssen deshalb erst einmal entscheiden, ob sie

  • ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • oder ein Zweckbetrieb

sind.

Die Steuerbefreiung gilt nur für Zweckbetriebe. Dabei handelt es sich um Vereine, die ihre gesamten Einnahmen wieder verbrauchen. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe werden nur dann steuerlich begünstigt, wenn ihr jährlicher Umsatz die Höhe von 35.000 Euro nicht übersteigt.

  • Die Steuererklärung legt den Fokus auf das vergangene Jahr. Dies bedeutet: Obwohl technisch gesehen die vergangenen drei Jahre überprüft werden, muss der Verein nur die Dokumente des vergangenen Jahres einreichen.
    Sollte das Finanzamt weitere Nachweise erbitten, wird es um diese bitten. Erst dann müssen alle Dokumente der vergangenen drei Jahre eingereicht werden.

Welche Unterlagen sind bei der Steuer vom Verein miteinzureichen?

Die wichtigste Anlage, die mit der Steuererklärung abgegeben werden muss, trägt das Kürzel Gem1.Sportvereine geben Gem1A ab. Mit dieser Anlage erfolgt die Erklärung über die Gemeinnützigkeit. Ebenfalls einzureichen sind:

  • Alle üblichen Einkommensnachweise
  • Alle Spendenbescheinigungen
  • Ausgabennachweise aller Art
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung (Bilanzierung)
  • Nichtveranlagungsbescheinigung gegen den Abgeltungssteuereinbehalt (NV 2A oder 3A) von Sportvereinen
  • Anlage EÜR, wenn der Jahresumsatz 35.000 Euro übersteigt

Wie werden Rücklagen steuerlich behandelt?

Gemeinnützige Vereine dürfen grundsätzlich keine dauerhaften Rücklagen bilden. Diese müssen über die Steuererklärung erkennbar einem bestimmten Zweck zugeführt werden, der den Zielen des Vereins oder der Instandhaltung von Vereinseigentum dient. Ist dies nicht der Fall, werden die Einkünfte, die aus den Rücklagen entstehen, normal versteuert.

Ist dies der Fall, sind alle Zustiftungen, Erbeschaften, Spenden und Sachzuwendungen generell steuerfrei. Die Einnahmen dürfen bei einer Zweckbindung auch vorübergehend den Rücklagen zugeführt werden.

Eine zulässige Zweckbindung ist beispielsweise die Bildung von Rücklagen, um das Vereinsgelände zu sanieren.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
  2. Bundesministerium der Justiz: Nicht wirtschaftlicher Verein (BGB § 21)
  3. Bundesministerium der Justiz: Wirtschaftlicher Verein (BGB § 22)
  4. Bundesministerium der Justiz: Rücklagen und Vermögensbildung (AO § 62)

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