Steuererklärung 2015 – Änderungen im Vergleich zu 2014

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Pünktlich Ende Mai reichen unzählige Haushalte in Deutschland ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein – so auch 2015. Und wie jedes Jahr muss sich wieder jeder über diverse Änderungen informieren, die Steuerpflichtigen teils höhere Abzugsmöglichkeiten eröffnen, teilweise die Steuererklärung aber auch komplexer machen.

Was hat sich 2015 gegenüber 2014 am gravierendsten verändert? Wo müssen Steuerpflichtige dieses Jahr besonders genau hinschauen? Schließlich hat man auch bei der Steuererklärung nichts zu verschenken.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Steuererklärung: Aufwertung der Altersvorsorge

Eine der wesentlichen Änderungen ist die Anhebung der Abzugsbeträge für die private Altersvorsorge. Für die Basisversorgung im Alter stand bis 31. Dezember 2014 ein Höchstbetrag von 20.000 Euro bei den Sonderausgaben zur Verfügung.

Mit dem neuen Steuerjahr ändert sich dieser Betrag – er wird auf 22.172 Euro angehoben. Gleichzeitig kommt es zur obligatorischen Anpassung des abzugsfähigen Höchstbetrags, der für 2015 auf 80 Prozent steigt.

Der Brutto Netto Rechner 2019 ist ein kostenloses Tool, mit dem schnell und zuverlässig das Nettogehalt berechnet werden kann.
btn-pfeil

Brutto-Netto Rechner

Steuererklärung 2015 – Änderungen bei den Arbeitgeberzuwendungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind auf ein vertrauensvolles Miteinander angewiesen. Hin und wieder verteilt der Chef Geschenke oder will seine Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen. Hier hat der Gesetzgeber für das Steuerjahr 2015 ebenfalls einige Punkte verändert.

So dürfen in Zukunft Geschenke etwas üppiger ausfallen. Die alte Freigrenze von 40 Euro für steuerfreie Zuwendungen wurde um 20 Euro angehoben. Gleichzeitig rückt der Gesetzgeber ab Januar 2015 die Kinderbetreuung in den Mittelpunkt. Kurzfristigen Betreuungsbedarf kann der Arbeitgeber fördern – mit bis zu 600 Euro je Jahr.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Kirchensteuer – Abzug jetzt direkt durch die Bank

Beim Thema Kirchensteuer haben viele Sparer in den letzten Monaten aufgehorcht. Der Grund: Sie haben Post von ihrer Bank bekommen, in der über den direkten Abzug der Steuer im Rahmen des Abgeltungssteuereinbehalts unterrichtet wurde.

Mit dem Jahreswechsel ziehen die Kreditinstitute die Steuer ein, deren Erklärung über die Einkommenssteuer entfällt damit. Wer als Steuerpflichtiger alles beim Alten lassen will, muss gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen.

Rentner werden stärker zur Kasse gebeten

Eher unangenehm dürfte das Jahr 2015 für alle sein, die dieses Jahr eine Rente beziehen. Im Rahmen der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung ist auch dieses Jahr wieder der steuerpflichtige Rentenanteil gestiegen. Damit können nur noch 30 Prozent steuerfrei vereinnahmt werden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Steuerpflicht (EStG § 1)
  2. Bundesministerium der Justiz: Sonderkosten (EStG § 10)
  3. Bundesministerium der Justiz: Altersvorsorgebeiträge (EStG § 82)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Ratgeber