Die Steuererklärung für eine 6 Tage Woche richtig machen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Insbesondere Personen, die mehr als fünf Tage pro Woche arbeiten, sollten in der Steuererklärung auf die Anzahl der Arbeitstage achten. Denn eine 6 Tage Woche macht finanziell doch einen deutlichen Unterschied, da ein zusätzlicher Arbeitstag eine 16%-tige Erhöhung der Wochenstunden ist.

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Die Auswirkungen der 6 Tage Woche in der Steuererklärung

Aus der Zahl der Tage, die man pro Woche arbeitet, bestimmt sich der Wert der Tage, die man im ganzen Steuerjahr gearbeitet hat. Und für diese Zahl darf man die Pendlerpauschale ansetzen. Diese ermöglicht es, so man mit dem eigenen PKW zur Arbeit fährt, 30 Cent pro Kilometer abzusetzen.

Eine sechstägige Arbeitswoche muss natürlich nachgewiesen werden: In der Regel geschieht dies relativ problemlos über eine Kopie des entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag oder einen Zeitkontennachweis.

Wie viele Tage darf man in der Steuererklärung ansetzen?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder errechnet und belegt man die exakte Zahl der Arbeitstage oder man bringt die sogenannte Nichtangriffsgrenze zum Einsatz. Diese heißt so, weil die Zahl von den Finanzämtern akzeptiert wird.

Die Nichtangriffsgrenze für eine fünf Tage Woche liegt bei 230 Tagen für das gesamte Steuerjahr. Dieser Wert ist immer Ausgangspunkt der Berechnungen, ganz gleich, wie viele Tage man tatsächlich gearbeitet hat.

  • Für eine sechstägige Arbeitswoche gilt folgende Formel: 230 x (6/5) = 276.

Eigentlich dürfte man also 276 Tage für das Steuerjahr ansetzen, doch an dieser Stelle zeigt sich das Finanzamt generös und rundet auf. Es ist deshalb gestattet, 280 Tage für den gesamten Veranlagungszeitraum der Einkommensteuererklärung einzutragen.

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Urlaubs- und Krankheitstage in einer 6 Tage Woche

Die Nichtangriffsgrenze geht von 30 Tagen Urlaub pro Jahr und null Tagen Krankheit aus. Hat man tatsächlich weniger Urlaub gehabt, so kann man dies zu den eigenen Gunsten positiv mit dem passenden Nachweis vermerken.

Im Gegenzug gilt natürlich auch die Pflicht, weniger Urlaubstage sowie Krankheitstage entsprechend abzuziehen. 'Vergisst' man, seine Krankheitstage abzuziehen, so kann dies in extremen Fällen als versuchter Steuerbetrug gewertet werden.

Die Eintragungen für die 6 Tage Woche in der Steuererklärung

Es ist nur für Arbeitnehmer interessant, wie viele Tage pro Woche sie gearbeitet haben. Selbstständige ziehen die Fahrtkosten ohnehin als Werbungs- bzw. Betriebskosten ab.

Arbeitnehmer vermerken die Arbeitstage deshalb in der Anlage N der Einkommensteuererklärung, die exklusiv für sie gedacht ist. Die Eintragungen sind in den Zeilen 36 bis 39 vorzunehmen.

Wichtige Hinweise: Immer wieder werden diese Eintragungen ausgelassen, dabei sind sie finanziell wertvoll. Wer mehr als 15 Kilometer pro Tag mit dem eigenen PKW zur Arbeit fährt, hat den Pauschbetrag an Werbungskosten (1000 Euro) bereits überschritten.

Allerdings sollte man nicht zu großzügig sein, was die Länge des Arbeitswegs angeht: Die Finanzämter überprüfen diese, wenn ihnen die Zahl unrealistisch hoch erscheint.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht

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