So wird das Arbeitszimmer in der Steuererklärung vermerkt

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Seit 2010 können notwendige Ausgaben für das eigene Arbeitszimmer wieder in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn dieses in der Hauptsache für die Ausübung des Berufs gebraucht wird.

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Wie werden Ausgaben für das heimische Büro abgesetzt?

Es gibt keinen festgesetzten Schlüssel, ab wann der heimische Arbeitsbereich tatsächlich in der Hauptsache für die Ausübung des Berufs genutzt wird. Es muss ersichtlich sein, dass es sich um den Mittelpunkt aller Tätigkeiten handelt.

So soll verhindert werden, dass Personen, die aus der Firma Arbeit mit nach Hause nehmen, die Kosten für das Büro absetzen können.

Auf der anderen Seite soll gewährleistet bleiben, dass beispielsweise Gärtner, die ihren 'Papierkram' im Büro erledigen müssen, die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen können, obwohl sie fraglos nicht nur im Büro beschäftigt sind.

Grundsätzlich rechnen die Finanzämter damit, dass mehr als 50 Prozent der Tätigkeiten im Büro stattfinden müssen.

In der Steuererklärung selbst werden die Ausgaben für das heimische Büro dann als Werbungskosten vermerkt. Hierbei besteht eine Belegpflicht. Dies bedeutet, dass für jede Ausgabe ein entsprechender Nachweis geliefert werden muss.

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Wie hoch ist der absetzbare Betrag für das eigene Büro?

Für das eigene Büro können maximal Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1250 Euro abgesetzt werden. Es handelt sich allerdings um keinen Pauschalbetrag, sondern um einen sogenannten objektbezogenen Höchstbetrag.

Dies bedeutet, dass man nur 1000 Euro abziehen darf, wenn nur Ausgaben in der Höhe von 1000 Euro nachweisen konnte. Wer mehr als 1250 Euro Ausgaben für das heimische Arbeitszimmer hatte, muss akzeptieren, dass der Übertrag in der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden kann.

Was sind Werbungskosten für das heimische Büro?

Es gibt einen interessanten Unterschied im Gesetz, den man unbedingt kennen sollte, um dem Finanzamt kein Geld zu schenken, wenn es um das heimische Arbeitszimmer geht: Die Aufwendungen für Arbeitsmittel haben mit den Ausgaben für das Arbeitszimmer nichts zu tun.

Stifte, Papiere oder neue Patronen für den Drucker belasten das Budget von 1250 Euro in der Steuererklärung also nicht. Beim heimischen Büro geht es lediglich um die konkrete Ausstattung.

Abgezogen werden dürfen:

  • Möbel
  • IT-Ausstattung
  • Anteilige Heiz- und Stromkosten
Werbungskosten müssen in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Das Formular der Anlage N kann hier als PDF zum Ausfüllen heruntergeladen werden.
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Was ist beim Abzug des Büros in der Steuererklärung zu beachten?

Das Arbeitszimmer darf tatsächlich zu nichts anderem als zum Arbeiten verwendet werden. Was aus den ersten Blick nicht weiter wichtig klingt, hat allerdings eine indirekte Konsequenz, die schon für viel Missfallen gesorgt hat: Das Büro muss ein getrennter Raum sein.

Es muss Wände und (mindestens) eine Tür geben, die das Zimmer vom Rest der Wohnung bzw. des Hauses trennen. Ist es kein Arbeitsraum, sondern ein Arbeitsbereich z.B. in einer Apartment-Wohnung, so dürfen die Kosten nicht abgesetzt werden.

Zweifelt das Finanzamt an, dass es ein getrennter Raum ist, weil die gesamte Wohnung beispielsweise nur 30 Quadratmeter hat, darf es einen Grundriss als Nachweis verlangen. Kann man diesen nicht liefern, werden die Ausgaben in der Steuererklärung nicht berücksichtigt.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 Sonderausgaben
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten

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