Was versteht man unter außergewöhnlichen Belastungen?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als außergewöhnliche Belastungen werden persönliche Belange des Steuerbürgers steuerlich anerkannt, die ihn - wie die Bezeichnung schon sagt - außergewöhnlich belasten.
Welche Belastungen das sind, regelt der Gesetzgeber ganz genau. Wir bieten Ihnen diese Regelungen hier im Überblick.

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Körperliche Behinderung als außergewöhnliche Belastung

Eine solche außergewöhnliche Belastung ist zum Beispiel die körperliche Behinderung des Steuerbürgers. Durch die Anerkennung einer solchen Behinderung als steuermindernd soll ein gewisser Ausgleich für die erhöhten Kosten einer Behinderung geschaffen werden.

Die Ausbildung als steuerliche außergewöhnliche Belastung

Auch eine Ausbildung kann in diesem steuerlichen Sinne eine außergewöhnliche Belastung sein. Aus dem Grunde können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungen von der Steuer abgesetzt werden.

Erfahren Sie mehr über außergewöhnliche Belastungen und dessen Abzugsfähigkeit in der Steuererklaerung.

Außergewöhnliche Belastung durch Pflege und Heimunterbringung

In eine ähnliche Richtung gehen die außergewöhnlichen Belastungen für Pflege und Heimunterbringung. Hier soll ausgeglichen werden, dass der Steuerbürger dadurch belastet ist, dass er etwa eine Pflege übernimmt oder die Heimunterbringung von Angehörigen bezahlen muss.

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Die Unterstützung Bedürftiger

Gleiches gilt für die Unterstützung Bedürftiger. Bei dieser Art außergewöhnlichen Belastung gelten jedoch enge Grenzen. So muss etwa der Unterstützte ein Angehöriger sein. Des Weiteren muss dieser Angehörige, amtlich nachgewiesen, unterstützungsbedürftig sein.

Er muss also aus eigener Kraft nicht in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt menschenwürdig zu gestalten. Nur dann zählen die Leistungen, die ein Angehöriger gewährt, zu dieser Art steuerlich begünstigter Belastungen.

Die zumutbare Belastungsgrenze

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sieht das Einkommenssteuerrecht eine Belastungsgrenze vor, die für den Steuerzahler zumutbar ist. Im Klartext heißt das, dass dem Steuerbürger zugemutet werden kann, außergewöhnliche Belastungen bis zu einer bestimmten Grenze selbst vollständig zu tragen.

Die Belastungsgrenze variiert und wird nach einem Prozentsatz berechnet, bei dem die Einkünfte zugrundegelegt werden, die Anzahl der Kinder und der Familienstand.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen

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