Es war der CDU-Politiker Friedrich Merz, der einst mit der Forderung berühmt wurde, die Steuererklärung müsse auf einem Bierdeckel erledigt werden können.
Was nur wenig bekannt ist: Unter bestimmten Umständen lässt sich das Konzept heute bereits umsetzen.
Dazu muss die Erklärung lediglich geschickt ausgefüllt werden.
Inhaltsverzeichnis:
Wann ist die Steuererklärung auf dem Bierdeckel möglich?
Die Idee von Merz war es, die Einkommensteuererklärung radikal zu erleichtern. Deshalb wird das Konzept auch Einfach-Steuer genannt.
Folgende Punkte sollten ausreichen:
- Name des Steuerpflichtigen
- Steuer-Identifikationsnummer
- Persönliche Angaben
- Steuerklasse
- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
- Bruttoarbeitslohn
- Werbungskosten
- Vorsorgeaufwendungen
- Sozialversicherungsbeiträge
- Datum und Unterschrift
Für viele Arbeitnehmer reicht es schon jetzt, wenn sie lediglich diese Punkte auf ihrer Einkommensteuererklärung ausfüllen und mit den entsprechenden Anlagen und Nachweisen bei ihrem Finanzamt einreichen.
Die gilt für jede Person, die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bezieht und keine Ausnahme im Steuerrecht in Anspruch nehmen möchte. Diese können deshalb auch die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer ausfüllen, die allerdings noch umfangreicher als die 'Einfach-Steuer' ist.
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Warum gibt es keine Steuererklärung auf dem Bierdeckel?
Trotz der Tatsache, dass diese für viele Deutsche bereits jetzt möglich wäre, gibt es die 'Einfach-Steuer' nicht. Wolfgang Schäuble bezeichnete es im Juli 2013 sogar als 'Illusion', dass diese jemals kommen werde.
Man müsse dazu alle Ausnahmebestände im Steuerrecht wie beispielsweise Pendlerpauschale und Nachtarbeitszuschlag streichen, erklärte der Politiker, der früher in einer Steuerverwaltung gearbeitet hat. Dies würde einen 'Aufstand' geben.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Bierdeckel-Einkommensteuererklärung zwar für viele Menschen, aber längst nicht für alle gelten würde. Der Adressatenkreis wäre noch einmal erheblich kleiner als bei der erwähnten vereinfachten Steuererklärung.
Sie würde deshalb nach der Ansicht von Rechtsexperten gegen den Grundsatz verstoßen, keine Spezialgesetzgebung für oder gegen bestimmte Gruppen durchzuführen. Das deutsche Recht erlaubt es nur in sehr wenigen Situationen, abgegrenzte Personenkreise zu privilegieren (z.B. Religionsgemeinschaften). Dies wäre bei der 'Einfach-Steuer' nicht der Fall.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) →
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen →
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