Die Steuererklärung machen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen sind zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Arbeitnehmer oder Rentner hingegen können unter Umständen von dieser Belastung verschont sein. Hilfe bei der Steuererklärung darf nur von einem festgelegten Personenkreis geleistet werden.

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Wer muss eine Steuererklärung machen?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, erfährt das spätestens vom Finanzamt. Im Allgemeinen sind das neben Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmen auch die Bürger, die irgendeine finanzielle Leistung erhalten, die kein Arbeitslohn ist wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Hartz IV, Behindertenrenten oder Altersrenten.

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Bis wann muss die Steuererklärung gemacht werden?

Jene Personen müssen ihre Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Mai des auf den Entstehungszeitraum der Steuer folgenden Jahres einreichen. Lassen sie sich dabei helfen, verlängert sich diese Frist bis zum 30. September.

Die meisten Bundesbürger geben Jahr für Jahr ihre Steuererklärung ab. Das unter anderem deshalb, weil sich vielfach der Irrglaube festgesetzt hat, dass, wer einmal eine Steuererklärung gemacht hat, dies immer wieder tun muss. Das ist mitnichten so.

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Freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Wer hingegen freiwillig eine Steuererklärung abgibt, weil er sich davon eine Rückzahlung von Steuern durch das Finanzamt verspricht, hat dafür rückwirkend vier Jahre Zeit.

Es ist also durchaus möglich, drei Jahre lang keine Steuererklärung abzugeben und im vierten Jahr dann vier Steuererklärungen.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: § 1 Steuerpflicht (EStG)

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