Die Handwerkerrechnung über die Steuererklärung absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Handwerker sind teuer, doch häufig ist ihr Einsatz unumgänglich.

Die gute Nachricht ist, dass dies auch der Staat weiß und es deshalb gestattet, in bestimmten Fällen einen Teil der Handwerkerrechnung über die Steuererklärung auf den Fiskus abzuwälzen. Grundsätzlich gilt hierfür: Nur Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung werden steuerlich gefördert.

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Welcher Teil der Handwerkerrechnung darf abgesetzt werden?

Die Rechnung für die Handwerker ist vergleichbar mit den Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Deshalb gilt: Nur der Arbeitslohn der Handwerker vor Ort darf abgesetzt werden. Arbeiten, die in der Werkstatt durchgeführt werden sowie Materialkosten sind nicht abzugsfähig.

Gängige Handwerkerarbeiten, die in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden dürfen, sind:

  • Malerarbeiten
  • Renovierung oder Austausch von Fenstern oder Türen
  • Heizungswartung
  • Pflasterarbeiten
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Verlegung von Belägen z.B. für Böden
  • Modernisierungen der Küche oder des Badezimmers
  • Schornsteinfeger
  • Kontrolle des Blitzableiters
  • Gärtnertätigkeiten
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Wie viel der Handwerkerrechnung darf abgesetzt werden?

Es dürfen 20 Prozent von maximal 6000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Der Höchstbetrag, der in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden darf, beträgt also jährlich 1200 Euro.

  • Verschiedene Handwerkerarbeiten lassen sich mit anderen steuerlichen Förderungen wie beispielsweise den haushaltsnahen Dienstleistungen oder der Förderung von Minijobs verbinden. Im Idealfall steigt die jährliche steuerliche Absetzbarkeit auf diese Weise auf 5710 Euro.

Wo wird die Handwerkerrechnung in der Steuererklärung eingetragen?

Die Rechnung für die Handwerker wird im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung vermerkt. Positiv dabei: Der Betrag, der hier abgezogen wird, vermindert direkt die Steuerschuld. Die Summe reduziert nicht das zu versteuernde Einkommen.

Wie muss die Handwerkerrechnung für die Steuererklärung aussehen?

Die Rechnung ist zugleich auch der Beleg, welcher der Einkommensteuererklärung beigegeben werden muss. Die meisten Handwerker weisen deshalb Material- und Arbeitskosten ohnehin direkt getrennt aus, aber es schadet nicht, darauf bereits im voraus hinzuweisen, um sicherzugehen.

Es ist zudem darauf zu achten, dass die Rechnung überwiesen werden muss. Mieter, die Handwerkerarbeiten über eine Hausverwaltung veranlassen und diese bei der Verwaltung bezahlen müssen, sollten darauf achten, im Betreff eine einschlägige Phrase zu finden.

Zudem sollten sie darauf bestehen, dass die Verwaltung die Rechnung zustellt.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesfinanzministerium: Absetzbare Handwerkerleistungen (ab S. 25)
  2. Mehr zum Thema: Kosten für den Hausbau in der Steuererklärung absetzen

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