Hilfe bei der Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuerhilfevereine sind berechtigt, bei einer Steuererklärung zu helfen.

Für diese Hilfe gibt es genaue gesetzliche Regelungen und Vorgaben.

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Gesetzliche Regelungen für die Hilfe bei der Steuererklärung

Gesetzlich ist klar geregelt, wie die Hilfe bei der Steuererklärung zu leisten ist und wer sie leisten darf. Der Staat möchte durch diese gesetzliche Festlegung sicherstellen, dass die Hilfe professionell und entsprechend den steuerlichen Regelungen durchgeführt wird. Diese externe Hilfe ist kostenpflichtig.

Wer einer nichtselbstständigen, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, zahlt Lohnsteuern an das zuständige Finanzamt. Mit unserem Lohnsteuerrechner können Sie die Höhe der Lohnsteuer berechnen, die monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird.
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Wer diese Festlegungen nicht kennt und sich unberechtigte Hilfe für die Steuererklärung holt, dem droht eine empfindliche Geldbuße von bis zu 5000€, sofern das Finanzamt davon Kenntnis erhält.

Lohnsteuerhilfevereine: Hilfe nur bei unselbstständig Beschäftigten

Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürfen alle Arten von Mandanten beraten. Lohnsteuerhilfevereine können hingegen lediglich unselbstständig beschäftigte Arbeitnehmer sowie Rentner beraten. Allerdings kann diese Beratung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

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Ausnahmen bei unselbstständigen Arbeitnehmern

Beispielsweise dürfen die unselbstständigen Arbeitnehmer kein Haus besitzen, indem eine Vermietung stattfindet. Ohne Vermietung hingegen dürfen sie Hausbesitzer auch beraten.

Des Weiteren dürfen Lohnsteuerhilfevereine grundsätzlich keine Menschen beraten, die keine Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit oder Rente haben.

Sie dürfen also nicht Selbstständigen, Freiberuflern oder Gewerbetreibenden helfend unter die Arme greifen. Dadurch ergibt sich für Existenzgründer die Situation, dass sie eigentlich zu einem Steuerberater gehen müssten.

Existenzgründer: Hilfe eines Steuerberaters nötig

Steuerberater hingegen werden nach Aufwand bezahlt, meist nach Umsatz des beratenen Unternehmens. Existenzgründer haben im Allgemeinen so marginale Umsätze zu Anfang, dass sich ein Steuerberater diesen nicht selten ablehnt, sofern man sich nicht auf eine bestimmte Abrechnungsbasis einigen konnte.

  • Existenzgründer sind also in Bezug auf die Steuererklärung vor ein Problem gestellt, das nur durch ein finanzielles Polster gelöst werden kann. Dieses sollte schon bei der Unternehmensgründung vorhanden und derart gestaltet sein, dass die Hilfe bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater in der Anfangsphase der Unternehmensgründung abgedeckt ist.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Steuerpflicht (EStG § 1)

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