Die Promotion richtig über die Steuererklärung absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Gewöhnlich endet das Studium an einer Universität oder einer sonstigen Hochschule mit dem Bachelor- oder Master-Abschluss. In Jura und Medizin kann man zudem noch immer sein Staatsexamen erwerben.

Wer möchte und ein passendes Thema findet, kann allerdings auch noch eine Promotion anfertigen - also seinen Doktor machen.

Bezüglich der Steuererklärung ist dies sogar sehr empfehlenswert.

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Aufwendungen für die Promotion von der Steuer absetzen

Wer an seiner Dissertation schreibt, darf die hierfür notwendigen Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Bedingung ist lediglich, dass ein berufsbezogener Zusammenhang besteht.

Bei so gut wie allen wissenschaftlichen Mitarbeitern ist dies automatisch der Fall, da die Dissertation in aller Regel an die Stelle gebunden ist.

Immer gilt dies auch, wenn die Doktorarbeit den regulären Studienabschluss nicht ergänzt, sondern ersetzt. Dies bedeutet, wer keinen Bachelor, Master, etc. besitzt und stattdessen promoviert, darf die entsprechenden Kosten von Beginn der Doktorarbeit an voll absetzen.

Auch in den sonstigen Fällen lässt sich ein entsprechender Zusammenhang leicht nachweisen. Es genügt in der Regel eine Statistik, die Auskunft über die Jobchancen mit oder ohne Doktortitel gibt.

Alternativ können auch Absichtsschreiben von Arbeitgebern eingereicht werden, die aussagen, dass eine Einstellung oder eine finanzielle Hochstufung mit der Dissertation winkt.

Die Ausnahme: In manchen Fällen ist die Doktorarbeit allerdings sichtbar nicht berufsbezogen. Viele Senior-Studenten hängen die Dissertation aus privatem Interesse an ihr berufliches Leben an. Sie können die Kosten nicht mehr absetzen.

Die Finanzämter entscheiden in jedem individuellen Fall neu, ob sie die Berufsbezogenheit anerkennen oder nicht. Als Faustregel hat sich jedoch eingebürgert: Ist man älter als 50, so wird es schwierig.

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Welche Kosten für die Promotion darf man von der Steuer absetzen?

Die folgenden Kosten dürfen abgesetzt werden:

  • Semesterbeiträge
  • Kosten für die notwendigen Reisen
  • Computer
  • Die notwendige Software
  • Alle sonstigen Materialien, die für die Doktorarbeit gebraucht werden
  • Druckkosten

Die Bedeutung der Abschreibung für Steuererklärung und Promotion

Allerdings dürfen nicht alle Kosten sofort in vollem Umfang abgesetzt werden. Wird eine notwendige Anschaffung über einen längeren Zeitraum genutzt, muss sie abgeschrieben werden.

Der klassische Fall hierfür ist der Computer: Ihn kann man über mehrere Jahre nutzen. Über die sogenannten AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums muss der monatliche Nutzungswert ermittelt werden, der dann mit der Zahl zwölf multipliziert wird.

  • Die Pflicht zur Abschreibung ist zwar reichlich mühsam, bietet im Gegenzug aber auch einen Vorteil. Entsprechende Gegenstände, die man in den Vorjahren erworben und nicht abgesetzt hat, kann man so im laufenden Jahr doch wieder in die Einkommensteuererklärung einbringen.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)

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