Steuerhinterziehung und Steuersünder CDs

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Steuerhinterziehung ist definitiv kein Kavaliersdelikt.

Doch die Liste berühmter Steuersünder ist lang. Von Uli Hoeness über Klaus Zumwinkel und Boris Becker bis hin zu Paul Schockemöhle reicht die Liste der Steuersünder.

Und dies sind nur ein paar wenige von zahlreichen Beispielen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Globale Vernetzung und Steuersünder CDS

Gerade, wer viel Geld verdient, setzt oftmals alles daran, nicht fast 50% seines Einkommens an den Deutschen Staat abgeben zu müssen. Steuerflucht in andere Länder erschien dabei bisher als „sichere“ Lösung.

Doch aufgrund der globalen Vernetzung können heute Steuersünder leichter ausfindig gemacht werden. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Steuersünder CDs, die an die Regierung verkauft werden und die die Steuersünden so mancher Reicher ans Licht bringen.

Im November 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der auf Steuersünder CDS offengelegten Namen und Daten zur Strafverfolgung erlaubt.

Damit können auf Steuersünder CDs erfasste Informationen bei Verfahren über eine mutmaßliche Steuerhinterziehung zum Einsatz kommen.

In Deutschland haben besagte Steuersünder CDs für großen Wirbel gesorgt. Denn Steuersünder müssen nicht nur die hinterzogenen Steuern nachzahlen, auch Gefängnisstrafen sind keine Seltenheit.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Steuerhinterziehung fängt schon deutlich früher an

Doch nicht nur, wer sein Geld zum Steuernsparen ins Ausland transferiert, ist ein Steuersünder. Steuerhinterziehung fängt schon bedeutend früher an.

So zum Beispiel, wenn ein Unternehmer sein Schwarzgeld ins Ausland schafft. War es noch vor ein paar Jahren ein Leichtes, diese Gelder ins benachbarte Ausland wie die Schweiz zu schaffen und dort steuerfrei zu „bunkern“, ist dies heute kaum noch unbemerkt möglich.

 Aber auch schon, wenn man in der Steuererklärung bei den Kilometern bei der Fahrt zur Arbeit mogelt, ist dies als Steuerhinterziehung anzusehen.

Zwar im minder schweren Fall, doch lässt sich nicht von der Hand weisen, dass es sich um Falschangaben handelt, die im Falle einer Steuerprüfung ans Tageslicht kommen können.

Die Selbstanzeige schützt vor Strafe

Allerdings sieht der Gesetzgeber vor, dass man bei einer Steuerhinterziehung mittels einer Selbstanzeige einer Bestrafung entgehen kann. Eine Gefängnisstrafe kann vermieden werden und auch das Führungszeugnis bleibt „sauber“. Dies funktioniert jedoch nur, wenn man alle seine Steuersünden zur Anzeige bringt. Auch müssen selbstverständlich die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden.

Der Staat gibt an, dass die Möglichkeit einer straffreien Selbstanzeige dafür sorgt, dass der Staat mehr Geld einnimmt.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 370 Steuerhinterziehung

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Ratgeber