Überstunden bei der Steuererklärung angeben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Überstunden sollte man bei der Steuerklärung explizit angeben, denn sie werden vergleichsweise hoch besteuert, wenn sie hier nicht berücksichtigt werden und als nicht besonders gekennzeichneter Teil des regulären Gehalts versteuert werden.

Zwar bedeuten sie für Arbeitnehmer in der Regel ein höheres und zusätzliches Gehalt, jedoch gilt die Auszahlung der Überstunden vor dem Gesetz und insbesondere vor dem Finanzamt als normales Gehalt.

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Überstunden werden hoch versteuert

Sowohl dem Arbeitnehmer kann bei Erhalt der Gehaltsabrechnung ein Nachteil entstehen als auch dem Arbeitgeber.

Denn sobald dieser die Überstunden einfach nur auf das normale Gehalt aufschlägt, muss er, wie beim normalen Gehalt, auch alle Sozialausgaben zahlen. Dementsprechend weniger Nettogehalt wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt.

Um das zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto über den jeweiligen Arbeitgeber einzurichten.

Auf dieses Konto sollen aber vornehmlich die Zahlungen geleistet werden, die später für die Rente gedacht sind. Fallen Überstunden an, kann man diese trotzdem auf dieses Konto einzahlen lassen.

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Steuerbelastung so gering wie möglich halten

Bestenfalls lässt man in erster Linie gar nicht so viel Mehrarbeit auflaufen. Sollte diese aber zeitweise nicht abzuwenden sein, empfiehlt es sich, sie mit Freizeit auszugleichen, da nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben meistens nicht mehr viel übrig bleibt.

Ist ein Freizeitausgleich nicht möglich, empfiehlt es sich weiter, sich nicht alles an Mehrarbeit auf einmal auszahlen zu lassen. Je weniger Gehalt an Überstunden auf das normale Gehalt aufgeschlagen wird, desto weniger sollten in der Regel auch die Steuerbelastungen und Sozialabgaben (die aber durch den Arbeitgeber gezahlt werden) sein. Daher kann die Angabe bei der Steuererklärung hilfreich sein.

Sollte man sich doch dazu entscheiden, sich alle Überstunden gleichzeitig auszahlen zu lassen, so kann man sich diese, wie bereits beschrieben, bei der Steuererklärung zum großen Teil bei der Steuererklärung zurückholen.

Wichtig ist, für sich selbst - und idealerweise auch für den Arbeitgeber -  eine Dokumentation über die angefallenen Überstunden sowie über deren Abrechnung zu erstellen. So kann man diese Angaben besser und einfacher in der Steuererklärung angeben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

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