Was bedeutet unmittelbar begünstigt in der Steuererklärung?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Anlage AV der Steuererklärung bezieht sich auf die Altersvorsorge. Die Nachfrage, ob man unmittelbar oder doch mittelbar begünstigt ist, hängt mit der staatlich geförderten Riester-Rente zusammen.

Alle Arbeitnehmer, die sich mit dieser auf einen sorgenfreien Ruhestand vorbereiten, müssen die Anlage deshalb ausfüllen.

In der Steuererklärung unmittelbar begünstigt sind Personen, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben.

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Wer ist unmittelbar begünstigt, wer mittelbar?

Eine unmittelbare Begünstigung - und damit eine größtmögliche Begünstigung - haben all die Personen, welche selbst die Riester-Rente abgeschlossen haben und die Beiträge zahlen. Sie müssen zudem im gesetzlichen System der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sein.

Für den Ehepartner gilt in diesem Fall eine mittelbare Begünstigung, wenn er mit dem Riester-Sparer gemeinsam veranlagt wird. Dies bedeutet, auch er profitiert von der staatlichen Förderung - allerdings nicht in dem Ausmaß wie der eigentliche Riester-Sparer.

Nicht mittelbar begünstigt ist der Ehepartner, wenn er selbst den Anforderungen einer unmittelbaren Begünstigung genügt - also selbst pflichtversicherter Arbeitnehmer ist.

Hier die Anlage AV kostenlos zum Download.
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Was sind die finanziellen Folgen einer mittelbaren bzw. unmittelbaren Begünstigung?

Für die staatliche Förderung macht es keinen Unterschied, ob eine mittelbare oder eine unmittelbare Begünstigung besteht.

Einzige Bedingung ist, dass der mittelbar Begünstigte wenigstens 60 Euro selbst auf den Riester-Vertrag einzahlt und der unmittelbar Begünstigte seinen Mindestbeitrag erbringt.

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Wer hat Anspruch auf die Riester-Rente?

Die Riester-Rente kann von einem großen Personenkreis in Anspruch genommen werden. Dazu zählen:

  • Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (auch Personen in der Künstlersozialkasse)
  • Amtsträger
  • Wehrdienstleistende und Zivilidienstleistende
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Arbeitslosengeld-Empfänger
  • Bezieher von Krankengeld
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • geringfügig Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • Auch wer Angehörige pflegt, vollständig erwerbsgemindert oder dienstunfähig ist, oder wer Kinder erzieht, kann riestern.

Wer hat keinen Anspruch auf die Riester-Rente?

Ausgeschlossen von der Riester Rente sind

  • Studierende
  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Pflichtversicherte in verkammerten Berufen (etwa Ärzte oder Architekten)
  • Rentner
  • Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit
  • geringfügig Beschäftigte, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Zusätzliche Altersvorsorge (§ 10 Einkommensteuergesetz)

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