Grundfreibetrag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der nicht steuerpflichtig ist und für alle steuerpflichtigen Personen gilt. Er beträgt dieses Jahr für Singles und Ledige 11.604 Euro und für Ehepaare 23.208 Euro.

Dieser Steuerfreibetrag wird bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.

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Grundfreibetrag berechnen

Der Grundfreibetrag wird bei der Berechnung der jährlichen Steuer automatisch berücksichtigt. Steuern werden erst über einer Summe oberhalb des Grundfreibetrags gezahlt.

In unserem Steuerfreibetrag-Rechner ist der Grundfreibetrag automatisch berücksichtigt. Nach Eingabe des jährlichen Bruttogehalts wird der Grundfreibetrag automatisch abgezogen und eventuell andere Steuerfreibeträge mit einbezogen.

Jetzt berechnen!

Grundfreibetrag: Höhe und Bedeutung

Der Grundfreibetrag wird im deutschen Steuerrecht über § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt. Die Idee dahinter beruht auf der Freistellung des Existenzminimums von der Einkommensbesteuerung.

Aktuell (für das Steuerjahr 2024) liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Das bedeutet, dass dieser Betrag auf das jährliche Jahreseinkommen gerechnet, steuerfrei bleibt. Alles, was sich oberhalb des Grundfreibetrags bewegt, unterliegt der Steuer. Es sei denn, es können weitere Steuerfreibeträge geltend gemacht werden, die das zu versteuernde Einkommen senken.

Der Grundfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der nicht beantragt werden muss. Er wird bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.

Eine Anpassung erfolgt regelmäßig für neue Steuerjahre. Hierfür sind die Berichte des Bundeskabinetts zum Existenzminimum von Bedeutung.

SteuerjahrHöhe pro Person
Grundfreibetrag 202411.604 Euro
Grundfreibetrag 202310.908 Euro
Grundfreibetrag 202210.347 Euro

Grundfreibetrag in den Steuerklassen

Je nach Steuerklasse ist der Grundfreibetrag unterschiedlich. Für Verheiratete ist der Grundfreibetrag grundsätzlich doppelt so hoch wie der Grundfreibetrag für Singles bzw. Ledige. In Steuerklasse 5 und in Steuerklasse 6 gibt es keinen Grundfreibetrag.

Im Fall einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft können sich Betroffene gemeinsam veranlagen lassen. Hier werden die Freibeträge addiert – es steht der doppelte Freibetrag in Höhe von 23.208 Euro zur Verfügung.

Parallel ist eine Steuerklassenwechsel zu prüfen. Gerade im Zusammenhang mit starken Gehaltsunterschieden kann sich dieser Aspekt rechnen, da im Steuerjahr ein höheres Einkommen zur Verfügung steht.

SteuerklasseHöhe
Steuerklasse 111.604 Euro
Steuerklasse 211.604 Euro
Steuerklasse 323.208 Euro
Steuerklasse 411.604 Euro
Steuerklasse 5kein Grundfreibetrag
Steuerklasse 6kein Grundfreibetrag

Grundfreibetrag und Hartz 4

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Personen, die Arbeitslosengeld II (also Hartz 4) beziehen, erhalten nicht den Grundfreibetrag im klassischen Sinne. Wenn Sie neben dieser Grundsicherungsleistung einer Beschäftigung nachgehen, werden lediglich 100 Euro als Freibetrag anerkannt. Das bedeutet, dass diese 100 Euro steuerfrei dazu erworben werden können.

Liegt das Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1.000 Euro bleibt davon nur ein Anteil von 20% des Einkommens, das über 100 Euro ist, steuerfrei. Wenn der Arbeitslosengeld-Empfänger zusätzlich einer Beschäftigung nachgeht, die ihm ein Bruttoeinkommen von 1.000 bis 1.200 Euro einbringt, so zählen lediglich 10% des Einkommens über 1.000 Euro als Freibetrag.

Kinderlose bzw. Personen, die kein minderjähriges Kind haben und mehr als 1.200 Euro verdienen, müssen damit rechnen, dass ihnen die Grundsicherungsleistung in Form des Arbeitslosengeldes gekürzt wird

Höhe des EinkommensFreibetrag
bis 100 €100% steuerfrei
100 € bis 1.000 €20 % (des Anteils über 100 €)
1.000 € bis 1.200 €10% (des Anteils über 1.000 €)

Die Freibeträge können sich unterscheiden, je nachdem, in welchem Bereich jemand tätig ist. Außerdem gelten besondere Regelungen, falls jemand minderjährige Kinder hat oder nicht.

Grundsätzlich muss jeder, der Arbeitslosengeld II (also Hartz 4) bezieht, immer beachten, dass er oder sie bestimmte Vermögensgrenzen nicht überschreitet. Ansonsten wird das Einkommen vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Grundfreibetrag und Rente

Wer heute eine Altersrente bezieht, muss sich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Seit 2005 werden Altersrenten besteuert. Dabei greift ein individueller Rentenfreibetrag, dessen Höhe sich nach dem Renteneintrittsjahr richtet.

Der Vorteil: Nur das den Freibetrag übersteigende Einkommen ist zu versteuern. Liegt es unter dem Steuergrundfreibetrag, fällt keine Einkommenssteuer an.

Sofern man als Rentner den Freibetrag übersteigt, kann sich die Abgabe der Steuererklärung lohnen. Durch Sonderausgaben und Werbungskosten mindern sich die Einkünfte unter Umständen soweit, dass keine Steuer mehr erhoben wird.

Mehr zum Thema Steuererklärung für Rentner

Weitere Informationen zum Thema Rentenbesteuerung und Steuererklärung für Rentner erhalten Sie hier.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz
  2. Bundesministerium der Justiz: Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

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