Steuerfreibetrag für Studenten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zu 967 Euro Monatsgehalt steuerfrei als Student?

Der wichtigste Steuerfreibetrag für Studenten ist der Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 Euro. Steuerfrei ist also ein monatlicher Verdienst bis 967 Euro.

Zusätzlich dazu können Studenten mit einem steuerpflichtigen Nebenjob die gleichen Steuerfreibeträge wie voll Erwerbstätige nutzen. Welche das sind und wie hoch sie ausfallen, hängt unter anderem von der Steuerklasse ab.

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Steuerfreibeträge für Studenten im Überblick

Folgende Steuerfreibeträge stehen Studenten unter anderem zur Verfügung:

Die wichtigsten Steuerfreibeträge im Detail

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag beträgt für alleinstehende Studenten 11.604 Euro. Verheiratete Studenten können gemeinsam mit ihrem Partner den doppelten Grundfreibetrag von 23.208 Euro nutzen. Dieser wird in der Steuerklassenkombination 4/4 unter den Partnern aufgeteilt. In Steuerklassenkombination 3/5 kann er von dem Partner in Steuerklasse 3 genutzt werden. Für Nebenjobs, die nach Steuerklasse 6 besteuert werden, fällt der Grundfreibetrag weg.

Kinderfreibetrag

Studierende Eltern können pro Kind einen Kinderfreibetrag in Höhe von 9.312 Euro nutzen. Bei Ehepartnern wird er in der Kombination 4/4 unter den Partnern aufgeteilt oder er fällt in Kombination 3/5 dem Partner in Steuerklasse 3 komplett zu. Wird ein Nebenjob nach Steuerklasse 6 besteuert, kann für diesen der Kinderfreibetrag nicht genutzt werden.

Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro wird auf Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit gewährt und bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Er deckt Werbungskosten bis 1.000 Euro ab. Werbungskosten, die darüber hinausgehen, können zusätzlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende Studenten in Steuerklasse 2 können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 Euro als zusätzlichen Steuerfreibetrag nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass kein weiterer möglicher Erziehungsberechtigter mit im Haushalt lebt und für das Kind Kindergeld bezogen werden kann.

Behindertenpauschbetrag

Studierende mit Behinderung können je nach Art und Grad der Behinderung bis zu 2.480 Euro Behindertenpauschbetrag jährlich nutzen. Für blinde und hilflose Menschen erhöht sich der Behindertenpauschbetrag auf 7.400 Euro.

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag kann auf private Einkünfte aus Kapitalvermögen angewendet werden. Er beträgt für alleinstehende Studenten 1.000 Euro und für Ehepaare 2.000 Euro im Jahr.

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Welche Steuerfreibeträge können Sie als Student nutzen? Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell und einfach, wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist.

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Wie wird der Steuerfreibetrag für Studenten angerechnet?

Der Steuerfreibetrag wird vom zu versteuernden Bruttoeinkommen abgezogen. Für das Überschreiten des Freibetrags sind also die Brutto-Einkünfte ausschlaggebend. Erwirtschaftet eine Person über mehrere Monate konstant mehr als die Freigrenze, verlangt das Finanzamt die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben.

Häufig müssen Studenten ihr Recht auf Abgabenfreiheit durch den steuerlichen Freibetrag im Nachhinein geltend machen, nämlich in Form einer Einkommensteuererklärung.

Studienkosten mit der Einkommensteuererklärung zurückholen

Auch für Studenten lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen. So können sie Steuerfreibeträge geltend machen und durch einen Verlustvortrag einen Teil der Studiengebühren nachträglich steuerlich absetzen.

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Studentenfreibetrag bei Ferienjobs

Wenn Studenten in den Semesterferien jobben, überschreiten sie oft die monatliche Einkommensgrenze. Da die Beschäftigung aber meist nur auf 60 bis 90 Tage im Jahr beschränkt ist, überschreiten sie dagegen den jährlichen Steuerfreibetrag nicht. In diesem Fall müssen zunächst Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.

Studierende, die in ihrem Nebenjob weniger als ihren jährlichen Steuerfreibetrag verdienen, können allerdings eine Einkommensteuererklärung abgeben, um sich die zu viel gezahlten Abgaben am Ende des Jahres zurückzuholen.

Der Steuerfreibetrag für Studenten gilt unabhängig von der Art des Nebenjobs. Erst wenn das jährliche Bruttoeinkommen den Steuerfreibetrag in Höhe von 11.604 Euro übersteigt, muss auf das über der Grenze liegende Geld Steuern gezahlt werden.

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Freibeträge als Werkstudent oder Studentische Hilfskraft

Neben klassischen Nebenjobs wie Kellner, Verkäufer oder Kassierer sind besonders Werkstudentenjobs oder Stellen als Studentische Hilfskraft bei Studierenden beliebt. Diese Berufsformen geben Studenten die Möglichkeit, in ihrer Nebentätigkeit bereits erste Erfahrungen in ihrem späteren Berufsfeld zu sammeln.

Werkstudent

Werkstudenten sind Studierende, die in einem Betrieb angestellt sind und dort maximal 20 Wochenstunden arbeiten. Für sie gelten die gleichen Steuerfreibeträge wie für andere Studenten. Bleibt das Jahreseinkommenunter dem Grundfreibetrag befindet, fallen gar keine Steuern als Werkstudent an.

Gehalt als Werkstudent

Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskräfte sind bei der Universität in Bereichen wie Verwaltung und Forschung angestellt. Auch für sie gelten die üblichen Steuerfreibeträge. Da eine Studentische Hilfskraft in der Regel nur bis zu 19 Wochenstunden arbeitet, hat sie gute Chancen, unter dem jährlichen Grundfreibetrag zu bleiben.

Gehalt als Studentische Hilfskraft

Steuerfreibetrag bei mehreren Nebenjobs

Studenten mit mehreren Nebenjobs gleichzeitig werden nur für einen Nebenjob nach der durch ihre Lebenssituation bestimmten Steuerklasse (1 bis 5) besteuert.

Jeder zusätzliche Job wird nach Steuerklasse 6 besteuert. In Steuerklasse 6 können keine Steuerfreibeträge genutzt werden, da davon ausgegangen wird, dass die Freibeträge bereits auf die Einkünfte aus dem ersten Nebenjob angerechnet wurden.

Wie sind Studierende mit Einkommen krankenversichert?

Solange Studenten unter 25 Jahre alt sind, greift die Familienversicherung. Das heißt, dass sie bis dahin über ihre Eltern versichert sind und keine Beiträge für die Krankenkasse zahlen müssen. Sobald sie jedoch in ihrer Nebenbeschäftigung über die Minijobgrenze von 520 Euro im Monat kommen, werden zunächst steuerliche Abzüge und auch Beiträge für die Krankenversicherung fällig.

Ist der Verdienst aus dem Nebenjob zu hoch, muss der Student den Studententarif der Krankenkasse zahlen, der je nach Krankenversicherung variieren kann. Der Studententarif ist ein vergünstigter Tarif der Krankenkasse, der in den meisten Fällen für Personen gewährt wird, die noch nicht das 14. Fachsemester überschritten oder das 30. Lebensjahr erreicht haben.

Familienversicherung

Studierende, die unter 520 Euro im Monat verdienen und jünger als 25 sind, sind in der Regel über ihre Eltern in der Familienversicherung mitversichert.

Studententarif

Studierende, die mehr als 520 Euro im Monat verdienen, aber unter 30 sind und noch nicht das 14. Fachsemester abgeschlossen haben, können den Studententarif der Krankenkasse nutzen.

Regulärer Tarif

Studierende, die mehr als 520 Euro im Monat verdienen und über 30 sind oder das 14. Fachsemester bereits abgeschlossen haben, müssen den regulären Tarif der Krankenkasse nutzen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerfreibetrag für Studenten

Welche Rolle spielt BAföG bei den Steuerfreibeträgen?

Das BAföG spielt keine Rolle bei der Nutzung der Steuerfreibeträge als Student. Es handelt sich bei BAföG um kein reguläres Einkommen, sondern eine Förderung, welche der Student später wieder zurückzahlen muss. Daher fällt die Zahlung des BAföG auch nicht unter den Einkommensbegriff des Einkommenssteuergesetzes. Da BAföG nicht versteuert werden muss, wird es auch nicht vom Grundfreibetrag des Studenten abgezogen.

Muss das BAföG in der Steuererklärung angegeben werden?

Nein, BAföG muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da es nicht versteuert wird. Das BAföG hat keinen Einfluss auf die Höhe der Steuerfreibeträge oder der Lohnsteuer, die der Student zahlen muss.

Müssen Studenten für Nebenjobs Steuern zahlen?

Die Beschäftigung auf Minijobbasis bleibt steuerfrei. Verdient der Studierende zwischenzeitlich, zum Beispiel in den Semesterferien oder im Rahmen eines bezahlten Praktikums, in einem Monat über der Minijobgrenze, fallen darauf in diesen Monaten zunächst Sozialabgaben und Lohnsteuer an.

Bleibt das Gesamteinkommen im Laufe des Jahres jedoch trotz der Monate, in denen über der Minijobgrenze verdient wurde, unter dem Grundfreibetrag, kann sich der Student die gezahlte Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurückholen.

Wie hoch fällt die Steuer auf einen Studentenjob aus?

Mit unserem Brutto Netto Rechner für Werkstudenten können Sie berechnen, wie viel Bruttogehalt monatlich voraussichtlich von Ihrem Studentengehalt übrig bleibt:
Brutto Netto Rechner für Werkstudenten

Im Brutto Netto Rechner werden eventuelle Abzüge wie die Lohnsteuer und Sozialabgaben berücksichtigt.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung und Forschung: BAföG
  2. Familienportal: Kindergeld

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