Steuerklassenwahl

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Steuerklasse herausfinden - Schritt für Schritt

  1. Finden Sie heraus, welche Steuerklasse für Ihren Familienstand infrage kommt: Singles sind Steuerklasse 1, Alleinerziehende Steuerklasse 2 und Verheiratete können den Steuerklassen 3, 4 oder 5 zugeordnet sein.
  2. Für Verheiratete: Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Partner die passende Steuerklassenkombination. Nach der Heirat gilt in der Regel Steuerklasse 4. Sie können jedoch in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln, beispielsweise wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
  3. Für Nebenjobber: Haben Sie einen Nebenjob über 520 Euro oder mehrere Nebenjobs, werden diese nach Steuerklasse 6 versteuert. Für Ihren Hauptjob gilt weiter Ihre bisherige Steuerklasse.

Das Tool für die Steuerklassenwahl ist eine kostenlose Möglichkeit, die geeignete Steuerklasse zu finden. Anhand von Angaben zur Lebenssituation (z. B. ledig, verheiratet oder alleinerziehend) wird individuell ermittelt, welche Steuerklasse sich am besten anbietet.

Ihre Steuerklasse finden

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Die richtige Steuerklassenwahl treffen

Nach Eingabe der aktuellen Lebenssituation berechnet das Empfehlungstool für die Steuerklassenwahl, die beste Steuerklasse für Sie.

Berücksichtigt werden aktuelle Freibeträge und andere Steuervorteile, die in Ihrer aktuellen Situation relevant sein könnten.

Sie klicken in unserem Steuerklassenwahl Rechner an, ob Sie verheiratet, ledig, geschieden oder in einer anderen Lebenssituation sind, und sehen dann auf einen Blick, welche Steuerklasse zu Ihnen passt.

Die Steuerklassenwahl ist besonders für Ehepartner relevant. Um zu berechnen, welche Steuerklassenkombination sich für Paare eignet, empfehlen wir unseren Steuerklassenrechner.
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Bedeutung der Steuerklasse

Im vielen Fällen werden Sie automatisch in die richtige Steuerklasse eingeordnet. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie Ihre Steuerklasse beim Finanzamt ändern.

  • Haben Sie zu viele Abgaben gezahlt, weil Sie über einen längeren Zeitraum in einer "schlechteren" Steuerklasse eingeordnet waren? Dann können Sie die zu viel gezahlten Steuern über die nächste Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Durch eine "falsche Steuerklassenwahl" wird auf Dauer niemand zu viele oder zu wenige Abgaben zahlen.

Die Steuerklasse bestimmt, wie hoch Ihre Abgaben sind, die monatlich von Ihrem Bruttogehalt an das Finanzamt abgeführt werden. Durch Freibeträge kann dieser Betrag variieren. Für jeden Steuerzahler gilt aber ein festgelegter Steuersatz, der sich an dem Einkommen orientiert.

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Steuerklassenwahl Übersicht

  • Steuerklasse 1: Ledig, verwitwet, getrennt/geschieden
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehend, getrennt lebend mit Kind
  • Steuerklasse 3: Verheiratete (höheres Einkommen), Kombination mit Steuerklasse 5
  • Steuerklasse 4: Verheiratete (beide Einkommen gleich hoch)
  • Steuerklasse 5: Verheiratete (geringeres Einkommen), Kombination mit Steuerklasse 3
  • Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenjob (unabhängig vom Familienstand)

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen

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