Steuerklassenkombination

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Steuerklassenkombination ist entweder für ein Ehepaar oder für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften möglich. Das Stichwort der Steuerklassenkombination ist die Zusammenveranlagung.

Die richtige Steuerklassenkombination bei Ehepaaren gibt es nicht. Sie hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab.

Dabei spielt insbesondere eine Rolle, ob das Gehalt in etwa gleich hoch oder sehr unterschiedlich ist. Die Wahl der Steuerklassen kann Einfluss auf die Höhe der monatlichen Nettoverdienste beider Partner haben.

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Welche Steuerklassenkombination ist möglich?

Verheiratete und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden nach der Heirat bzw. nach Eintragung der Lebenspartnerschaft automatisch in die Steuerklassenkombination 4/4 eingestuft. Solange beide Partner in etwa gleich viel verdienen, ist diese Kombination in der Regel am sinnvollsten.

Doch die Wahl der Steuerklasse 4 für beide Partner ist nicht immer vorteilhaft. Liegen die Einkünfte weit auseinander (40 zu 60 Prozent und mehr), bietet sich eine Kombination der Steuerklasse 3 mit der Steuerklasse 5 an.

Der Partner mit dem höheren Gehalt wählt die Klasse 3, der andere die Klasse 5. Bei dieser Variante muss der Geringverdiener zwar deutlich mehr Steuern als sein Partner zahlen, dennoch können die Lebenspartner zusammen monatlich mehr Nettogehalt nutzen.

Dieses mehr genutzte Nettogehalt wird jedoch am Ende des Jahres nach der Steuererklärung als Nachzahlung fällig. Das Paar hat also keine tatsächliche Steuerersparnis durch die Wahl der Steuerklassenkombination. Es kann die Steuern nur anders über das Jahr hinweg verteilen.

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Steuerklassenkombinationen auf einen Blick

Steuerklassen 4 und 4: Vorteilhaft, wenn beide Partner in etwa gleich viel verdienen (Einkünfte sollten nicht mehr als 10 Prozent auseinanderliegen)
Steuerklassen 3 und 5: Vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Einkommensverhältnis von 40 zu 60 Prozent oder mehr)
Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor: Vorteilhaft, wenn die Einkommen weiter auseinanderliegen (jeder Partner zahlt nur den Anteil an der Lohnsteuer, den er auch zum gemeinsamen Einkommen beiträgt)

Eine Alternative zur Steuerklassenkombination - das Faktorverfahren

Wer zu dem Schluss kommt, dass weder die Steuerklassenkombination 4/4 noch die Steuerklassenkombination 3/5 ideal ist, kann sich auch für das Faktorverfahren entscheiden.

Dabei gilt für beide Ehepartner die Steuerklasse 4. Diese wird aber mit einem zusätzlichen Faktor versehen, der vom Finanzamt anhand der jährlichen Bruttoverdienste beider Ehepartner ermittelt wird.

Mit dem Faktorverfahren können größere Rückzahlungen oder Nachforderungen in der jährlichen Steuererklärung weitgehend vermieden werden. Jeder der beiden Ehepartner erhält automatisch den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag, der ihm persönlich zusteht. Ein Ausgleich zum Jahresende ist hier in der Regel nicht nötig.

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Die richtige Steuerklassenkombination: Steuerklassenrechner als Hilfsmittel

Längst nicht in allen Fällen ist offensichtlich, welche Steuerklassenkombination die meisten Vorteile bringt. Doch wie lässt sich das herausfinden?

Ein einfaches Hilfsmittel ist der Steuerklassenrechner. Dieser lässt sich schnell und unkompliziert bedienen und brauch nur wenige Angaben zur Berechnung. Die Jahresbruttogehälter beider Partner sowie das Bundesland, indem das Paar lebt, reichen für ein detailliertes Ergebnis aus.

Steuerklassenrechner

Wie kann die Steuerklasse gewechselt werden?

Der eigentliche Wechsel der Steuerklasse ist sehr einfach. Es muss lediglich ein Formular ausgefüllt und unterschrieben an das zuständige Finanzamt geschickt werden.

Möchte ein Ehepaar oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft die Steuerklassen zur Kombination 3/5 wechseln, ist es zwingend erforderlich, dass beide Partner mit dem Wechsel einverstanden sind und beide das Formular unterschreiben. Bei einem Wechsel in die Kombination 4/4 reicht der Antrag eines Partners.

Ein Steuerklassenwechsel kann mehrfach jährlich vollzogen werden. Bis zum Jahr 2019 war ein Steuerklassenwechsel nur einmal im Jahr möglich. Der entsprechende Antrag muss beim örtlichen Finanzamt eingereicht werden.

Beispiel für einen sinnvollen Steuerklassenwechsel

Ella ist Sachbearbeiterin und verdient als Vollzeitkraft 2.100 Euro brutto. Ihr Mann Max arbeitet als Industriekaufmann und hat mit seiner Vollzeitstelle ein monatliches Einkommen von 2.200 Euro. Da sich die Gehälter bisher nicht groß unterschieden haben, wählten Ella und Max die Steuerklassenkombination 4/4.

Nun tritt der Fall ein, dass Max, um seinem Hobby dem Malen mehr nachgehen zu können, von seiner Vollzeit- zu einer Teilzeitanstellung wechseln möchte. Sein monatliches Bruttogehalt würde dann bei 1.000 Euro liegen.

Da sich die Einkünfte des Ehepaars in diesem Fall deutlich unterscheiden würden, bietet sich ein Wechsel der Steuerklassen an. Die Kombination der Klassen 3 und 5 wäre in diesem Fall ratsam.

Häufig gestellte Fragen zur Steuerklassenkombination

Welche Steuerklassenkombination bietet sich an, wenn ein Partner bereits in Rente ist?

Ähnlich wie die meisten Arbeitnehmer müssen sich auch die verheirateten Rentner auf eine der beiden Steuerklassenkombinationen 4/4 oder 3/5 festlegen.

Die Steuerklassenkombination 3/5 ist insbesondere dann als Steuerklasse geeignet, wenn einer der beiden Ehepartner noch berufstätig ist und sehr gut verdient. Er kann dann die Steuerklasse 3 nutzen, während der andere Ehepartner in die Steuerklasse 5 eingeordnet wird.

Welche Steuerklassen soll ein Ehepaar mit Kind wählen?

Die Geburt eines Kindes hat für ein Ehepaar zunächst keinen Einfluss auf die Steuerklasse. Die Steuerklassenkombination 4/4 und Steuerklassenkombination 3/5 gelten auch mit Kind.

Zu beachten ist aber, dass die Anrechnung des Kinderfreibetrags unterschiedlich verläuft. Bei der Kombination 4/4 wird der Betrag aufgeteilt, sodass jeder Partner die Hälfte erhält. Bei den Steuerklassen 3 und 5 bekommt nur der Partner in Klasse 3 den Kinderfreibetrag. In diesem Fall aber in voller Höhe.

Zusammengefasst: Steuerklassenkombinationen für Verheiratete

Ehepaare und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften können eine Steuerklassenkombination wählen (Ledigen und Alleinerziehenden kommt dieses Recht in der Regel nicht zuteil).

Die Steuerklassenkombination 4/4 bietet sich für Paare mit ähnlich hohem Einkommen an. Die Steuerklassenkombination 3/5 bietet sich an, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.

Die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor bietet sich bei leicht unterschiedlich hohen Einkünften an. Jeder Partner zahlt in dieser Kombination nur den Anteil an der Lohnsteuer, den er auch zum gemeinsamen Einkommen beiträgt.

Wer die Steuerklassenkombination wechseln möchte, kann dies beim Finanzamt beantragen.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Familienportal des Bundes: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium der Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl

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