Steuer: Wann ist eine Arbeitsbrille steuerlich absetzbar?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Gibt es Möglichkeiten, das Finanzamt an den Ausgaben für die Arbeitsbrille zu beteiligen? Oder sind vielleicht andere Behörden Ansprechpartner, wenn es um die Brille geht?

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Arbeitsbrille: Wie kann man sie absetzen?

Grundsätzlich sind im Zusammenhang mit Absetzbarkeit einer Brille in der Steuer verschiedene Sachverhalte zu berücksichtigen.

Ein Aspekt betrifft die Frage, inwiefern die Arbeitsbrille aus arbeitsschutzrechtlichen Zwängen zu tragen ist. Für diesen Fall könnte man dem Arbeitgeber unterstellen, dass dieser die Kosten zu tragen hat.

Übernimmt der Arbeitnehmer dagegen die Ausgaben für das Anfertigen der Brille, wäre sie als Werbungskosten in der Steuer absetzbar. Ähnlich sieht die Situation aus, wenn die Arbeitsbrille allein für bestimmte Zwecke – wie das Arbeiten am PC – zu tragen ist. Hier greifen mitunter arbeitsmedizinische Vorgaben, welche die Brille für eine Fortführung der Tätigkeit zur Bedingung machen können.

Durch den beruflichen Kontext wäre auch in diesem Fall die Arbeitsbrille von der Steuer absetzbar. Aber: Dieser Sachverhalt lässt sich nur solange aufrechterhalten, wie die Sehhilfe nicht auch anderen Zwecken dient und privat getragen wird.

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Arbeitsbrille als Sonderausgabe in der Steuererklärung

Sofern die Brille nicht im Zusammenhang mit den Werbungskosten absetzbar ist, schränkt sich der Spielraum für Betroffene deutlich ein.

Der Grund ist relativ simpel: Wer die Brille jetzt noch in der Steuer unterbringen will, kann meist nur noch den Sonderausgabenabzug über die außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG nutzen.

Diese greifen für Ausgaben, die im Regelfall nicht die Mehrheit der Bevölkerung betreffen. Klassische Beispiele sind Gesundheitsleistungen, welche seitens der Krankenversicherung nicht übernommen werden – etwa für die Anfertigung eines Zahnersatzes oder die Brille.

Haushalte, die § 33 EStG für die Kostenerstattung bzw. den Ansatz der Aufwendungen in der Einkommenssteuer nutzen wollen, müssen einen Punkt berücksichtigen. Steuermindernd wirken sich die Aufwendungen erst ab einer gewissen Höhe aus. Ausschlaggebend für den genauen Betrag sind Einkommen und familiäre Situation.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Außergewöhnliche Belastungen §33 EStG »

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