Beerdigungskosten steuerlich absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Beerdigungskosten sind Aufwendungen, die bei einem Todesfall im Zusammenhang mit der Bestattung anfallen.

In vielen Fällen können Bestattungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

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Beerdigungskosten steuerlich absetzen

Die Kosten für eine Beerdigung können als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angegeben werden, wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht für die Kostenabdeckung ausreicht.

Die Übernahme der Kosten muss aus rechtlichen Gründen erfolgt sein - weil man als naher Angehöriger dazu verpflichtet ist.

Oder sie wurden aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt, auch dann sind Teile der Beerdigungskosten steuerlich absetzbar.

  • Bestattungskosten können nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Erbe geringer ausfällt, als die anfallenden Aufwendungen für die Beerdigung oder wenn die Kosten aus sittlichen Gründen übernommen wurden.

Eine sittliche Verpflichtung entsteht dann, wenn ein naher Verwandter nichts von dem Verstorbenen erbt, sein Umfeld aber dennoch die Übernahme der Kosten von ihm erwartet. Diese sogenannte sittliche Verpflichtung berechtigt dann dazu, dass man die Beerdigungskosten steuerlich absetzen kann.

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Obergrenze der Absetzbarkeit von Beerdigungskosten

Beerdigungen können je nach Umfang unterschiedlich hoch ausfallen. Im Durchschnitt müssen um die ca. 7.000 bis 8.000 Euro eingeplant werden. Es gibt eine Kostengrenze, die bei der Steuererklärung angegeben werden darf: Seit 2003 gilt für Bestattunge die sogenannte Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro.

  • Es dürfen maximal 7.500 Euro als außergewöhnliche Belastungen für die Bestattung abgesetzt werden.

Dabei ist es unerheblich, in welcher Form der Verstorbene beigesetzt wurde. Trotz dieser Grenze sollten sämtliche Kosten detailliert aufgelistet und beim Finanzamt eingereicht werden.

Höhe der Beerdigungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt unterschiedliche Formen der Bestattung, die unterschiedliche Preise haben. Außerdem spielt es eine Rolle, in welchem Rahmen und wie aufwendig eine Trauerfeier gestaltet wird.

In der folgenden Übersicht werden die einzelnen Posten, die zu einer Bestattung dazugehören, aufgelistet und ein ungefährer Preis genannt.

Postenungefährer Preis
Bestattungshaus (Beerdigung, Urnenbeisetzung etc.)ca. 2000 - 3000 Euro
Friedhof (Kosten für das Grab, Gebühr für die Beisetzung)ca. 2000 - 3000 Euro
Friedhofsgärtnerca. 200 - 400 Euro (jährlich)
Steinmetz (für den Grabstein)ca. 2000 - 6000 Euro (je nach Aufwand, Gravur, Material)
Florist/in (Trauerkranz, Sargschmuck, Dekoration)ca. 200 - 400 Euro
Sonstige Kosten (Trauerfeier, Kirche, Todesanzeige etc.)ca. 1200 - 3000 Euro

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  • Falls Sie auf einen Posten verzichten bzw. keine Gebühren zu erwarten haben, tragen Sie in das ensprechende Feld eine 0 ein.

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Die Kosten für eine Bestattung gestalten sich immer individuell, da sie von der Bestattungsart, dem Bestattungsort, der Grabart und dem Umfang der Trauerfeier sowie der erbrachten Leistung des Bestattungsinstituts abhängen. Die kostengünstigste Variante der Beerdigung lässt sich bei ca. 2000 Euro einordnen. Nach oben gibt es kaum eine Grenze, wenn die Familie und die Angehörigen besonders hohe Qualitätsvorstellungen haben oder eine außergewöhnliche und aufwendige Bestattung wünschen.

Wer trägt die Beerdigungskosten?

Im BGB § 1968 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Erben des Verstorbenen, die Kosten der Bestattung zu tragen haben. Falls kein Testament vorliegt, ist nach der gesetzlichen Erbfolge vorzugehen.

Was passiert, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Falls alle Erben den Nachlass ausschlagen, heißt das nicht automatisch, dass diese auch von den Bestattungskosten befreit werden. Sie müssen trotzdem die Aufwendungen zahlen. Hier besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Hinterbliebenen die Beerdigungskosten aufteilen.

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Wenn allerdings kein Geld da ist, um die Bestattungkosten zu übernehmen, besteht die Möglichkeit der Sozialbestattung. Hierfür müssen dem Sozialamt alle Vermögensnachweise vorgelegt werden.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Außergewöhnliche Belastungen, §33 EStG »
  2. Bundesministerium der Justiz: § 1968 Beerdigungskosten »

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