Differenzbesteuerung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Differenzbesteuerung kommt im Handel mit bereits gebrauchten beweglichen Gegenständen zum Einsatz. Hierzu werden auch Kraftfahrzeuge, Sammlungsstücke und Antiquitäten gezählt.

Durch die Anwendung der Differenzbesteuerung soll verhindert werden, dass beim Wiederverkauf erneut die volle Umsatzsteuer für die Gebrauchsgegenstände berechnet wird.

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Umsatzsteuer und Differenzbesteuerung

Für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt in Deutschland der allgemeine Mehrwert- und Umsatzsteuersatz von 19%.

Nur bei Lebensmitteln, Büchern und verschiedenen anderen Gegenständen könnte der ermäßigte Steuersatz von 7% zum Einsatz kommen. Um die Differenzbesteuerung anwenden zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der allgemeine Mehrwertsteuersatz für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen vorliegt. Es ist leider nicht möglich, die Differenzbesteuerung auf den ermäßigten Steuersatz anzuwenden.

Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis

Die Differenzbesteuerung gilt nur für Wiederverkäufer. Sobald die in Deutschland oder in einem anderen EU-Land käuflich erworbenen Waren oder Dienstleistungen für den Eigengebrauch bestimmt sind, darf die Differenzbesteuerung nicht mehr angewendet werden.

Außerdem ist es unter keinen Umständen gestattet, zusätzlich zur Besteuerung der Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis noch auf den Vorsteuerabzug zurückzugreifen.

Die Höhe des Umsatzes wird nach dem Betrag gemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis des Gegenstandes übersteigt.

Für Edelmetalle und Edelsteine darf die Differenzbesteuerung nicht angewendet werden. Hier müsste in jedem Falle der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

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Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung

Die Besteuerung der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteilhaft könnte sich in jedem Falle auswirken, dass das Verfahren zur Besteuerung des Ein- und Verkaufes deutlich erleichtert wird und dadurch zahlreiche bürokratische Hindernisse fortfallen.

Ein ganz wesentlicher Nachteil der Differenzbesteuerung ist hingegen die Tatsache, dass der Wiederverkäufer keinen Vorsteuerabzug geltend machen und dadurch auch keine Umsatzsteuer auf seiner Rechnung an den Kunden ausweisen kann.

Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Besteuerungsform erst nach dem käuflichen Erwerb der Gebrauchsgegenstände festzulegen. Eine diesbezügliche Entscheidung müsste vor dem Kauf getroffen werden und ist dann für alle beteiligten Personen und Institutionen bindend. Dies gilt auch für das Finanzamt.

Berechnung der Umsatzsteuer

Wer einen Gewerbeschein besitzt und sich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, wäre bei Bedarf jederzeit berechtigt, Waren und Dienstleistungen für das eigene Unternehmen einzukaufen und dafür einen Vorsteuerabzug in Höhe von 19% oder 7% geltend zu machen.

Sollen die erworbenen Gegenstände ganz oder teilweise wiederverkauft werden, könnte der Unternehmer die Mehrwertsteuer auf der Rechnung an seine Kunden ausweisen. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob es sich bei diesen Kunden um gewerbliche oder um private Kunden handelt.

Auf diese Weise wird die Mehrwertsteuer so lange weitergereicht, bis sie einen privaten Endkunden erreicht hat, der keine Möglichkeit mehr hat, die Mehrwertsteuer in irgendeiner Form abzusetzen.

Die Frage, ob das herkömmliche Verfahren zur Berechnung der Umsatzsteuer oder die Besteuerung der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis günstiger ist, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. In diese Entscheidung müssten verschiedene Faktoren einfließen.

Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung »

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