Mit Lohnsteuerabzugsverfahren Kirchensteuer berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die eingetragenen Mitglieder der Kirche, egal ob evangelisch oder katholisch, müssen die sogenannte Kirchensteuer bezahlen. Diese Steuer wird anhand der zu zahlenden Steuer auf das verdiente Jahreseinkommen berechnet, dem Lohnsteuerabzugsverfahren.

Die korrekte Berechnung des zu zahlenden Betrags ist von verschiedenen Umständen abhängig und sollte sorgfältig ermittelt werden.

Welche Regeln und Faktoren müssen beachtet werden, damit die Höhe des Steuersatzes am Ende auch wirklich stimmt?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Kirchensteuer berechnen

Diese Steuer muss jeder Angehörige einer christlichen Religion aufbringen. Mit dem Lohnsteuerabzugsverfahren kann die Kirchensteuer berechnet werden. Diese Berechnung demnach erfolgt über die Lohnsteuer.

Dafür muss zuerst ganz regulär die zu zahlende Lohnsteuer ermittelt werden. Diese ergibt sich aus der Einkommenssteuer und der Höhe des erwirtschafteten Einkommens. Sobald die Höhe der Lohnsteuer feststeht, kann auf dieser Grundlage sodann der Umfang der Kirchensteuer ermittelt werden.

  • Für die Ermittlung der Kirchensteuer sind die Art des ausgeübten Berufes sowie der Wohnort, also das Bundesland,  ausschlaggebend.

Sofern es sich nicht um einen Minijob handelt, wird die Kirchensteuer ganz normal berechnet.

Wenn eine Person das gesamte Einkommen aus einem Minijob heraus bezieht, gelten spezielle Regelungen, welche am besten bei einem Steuerberater erfragt werden sollten.

Die Höhe des Steuersatzes und die Berechnung dieser Steuer richtet sich immer nach dem jeweiligen Bundesland.

Der Steuersatz liegt bei 9 Prozent von der Lohnsteuer, mit der Ausnahme der beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. In diesen beiden Regionen muss lediglich ein Steuersatz von 8 Prozent aufgewendet werden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Beispiel: Berechnung der Kirchensteuer beim Lohnsteuerabzugsverfahren

Die Kirchensteuer-Berechnung ist nicht schwer, es müssen lediglich 2 Steuersätze sowie die Höhe des eigenen Einkommens in Erfahrung gebracht werden. Bei Problemen oder Fragen empfiehlt es sich immer den zuständigen Steuerberater zu befragen.

Ermittlung der Lohnsteuer:

  • Monatslohn x 12
  • Ermittlung des Lohnsteuersatzes

Ermittlung der Kirchensteuer:

  • Ermittlung des Steuersatzes (abhängig vom bewohnten Bundesland)
  • Anwendung auf die zu zahlende Lohnsteuer

Einzelnachweise und Quellen

  1. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen >>

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Kirchensteuer