Sachspenden – ist die Mehrwertsteuer absetzbar?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Spenden gehört nicht nur für Privatpersonen zum guten Ton. Auch Unternehmen zeigen durch Spenden soziales Engagement. Das Problem: Spenden aus Sicht eines Unternehmens ist nicht ganz so einfach wie für private Haushalte.

Gerade im Hinblick auf die Mehrwertsteuer kann die Sachspende zur Überraschung werden. Wie sind Sachspenden genau zu behandeln? Was ist im Einzelnen absetzbar? Welche Gestaltungsspielräume lässt der Fiskus hier zu?

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Sachspenden – wichtige Tipps für Unternehmer

Ein ausgedienter PC, den man einem Verein oder der Kirchengemeinde zukommen lassen will. Oder vielleicht handelt es sich um einen Transporter, der gemeinnützigen Zwecken dienen soll. Sachspenden sind heute häufiger als viele Haushalte denken.

Das Problem: Eine Sachspende, die aus dem Betriebsvermögen kommt, löst mehrere steuerrechtliche Fragestellungen aus.

Grundsätzlich gilt, dass die Sachspende als Zuwendung an Vereine oder ähnliche Organisationen für Unternehmen höchstwahrscheinlich eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen darstellt.

Aus Sicht des Finanzamts handelt es sich hier um einen Vorgang, der als Umsatz angesehen wird. Die Folge: Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht müssen nicht nur die korrekte Entnahme aus dem Betriebsvermögen im Auge behalten – sondern auch den Umgang mit der Mehrwertsteuer.

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Sachspenden: Die Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Grundsätzlich könnte ein Unternehmen jeden Gegenstand seines Betriebsvermögens spenden. Anzusetzen ist für die Entnahme der Teilwert, was in etwa mit dem Zeitwert gleichzusetzen ist. Aber: Sofern es sich um eine Sachspende handeln soll, kann das Buchwertprivileg genutzt werden.

  • Ein PC ist auf einen Euro abgeschrieben, der Zeitwert liegt aber bei noch 150 Euro. Für die Sachspenden kann das Unternehmen also den Teilwert ansetzen – oder den günstigeren Buchwert.

Problematisch wird das Ganze allerdings aus Sicht der Mehrwertsteuer. Der Spender muss diese – sofern für die Anschaffung des Wirtschaftsguts Mehrwertsteuer angefallen ist – diese der Sachspende wiederum zuschlagen.

Allerdings wird hierfür nicht der Buchwert als Basis herangezogen. Die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer ist der Teilwert. Damit ergibt sich für das Beispiel folgender Sachverhalt: Die Mehrwertsteuer beläuft sich auf 28,50 Euro. Zuzüglich des Buchwerts hat die Spende einen Gesamtwert von 29,50 Euro.

Das Problem: Anders als die Entnahme aus dem Betriebsvermögen löst die Mehrwertsteuer aus der Spende eine Umsatzsteuerschuld aus, was eine Sachspende mitunter teurer macht als die Entsorgung des Wirtschaftsguts.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Steuerbegünstigte Zwecke, §10 Einkommensteuergesetz (EStG) »

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