Steuern sparen – so gelingt es mit Abschreibungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Und manchmal keimt bei einigen Steuerpflichtigen der Verdacht auf, dass diese Komplexität durchaus einem tieferen Sinn folgt. Allerdings kann man diverse Regelungen im Steuerrecht nutzen, um am Jahresende Steuern sparen zu können.

Eines dieser Beispiele sind Abschreibungen – oder Absetzung für Abnutzungen (AfA). Wie lässt sich damit Steuern sparen? Wer profitiert von den Abschreibungen besonders? Was ist in diesen Zusammenhang zu beachten?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Abschreibungen – die Grundlagen

Abschreibungen dienen dazu, für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens deren Wertverlust über die gesamte Nutzungsdauer darzustellen. Anhand dieser Definition des Begriffs Abschreibung wird klar, wer damit Steuern sparen kann – Unternehmer und Selbstständige.

Es gibt aber noch eine dritte Gruppe, die von Abschreibungen profitieren kann. Wer Wohneigentum vermietet, kann beispielsweise die Herstellungs- und Anschaffungskosten abschreiben. Aber: Das Wesen der Abschreibung ist die anteilige Wertminderung über eine Laufzeit X.

Wer Abschreibungen nutzt, kann den Zeitraum der Abnutzung nicht nach Gutdünken festlegen. Die Steuerbehörden haben konkrete AfA-Tabellen entwickelt, denen die gewöhnliche Nutzungsdauer zu entnehmen ist.

Abgeschrieben werden im Allgemeinen:

  • Pkw nach 6 Jahren
  • Computer und Laptops nach 3 Jahren
  • Handys nach fünf Jahren
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Steuern sparen dank Abschreibung

Hinsichtlich der Abschreibung erlauben die Steuerbehörden verschiedene Wahlrechte. Je nach deren Ausübung kann ein Unternehmer seinen Gewinn in einem Steuerjahr verkürzen.

  • Innerhalb von 36 Monaten weiß ein Selbstständiger, dass ein neuer Pkw anzuschaffen ist. Durch die Bildung eines IAB (Investitionsabzugsbetrag) besteht die Möglichkeit, bis zu drei Jahre vor der eigentlichen Anschaffung 40 Prozent der Kosten anzusetzen. Dieser Schritt ist in Jahren mit hohen Umsatzerlösen eine Option zum Steuern sparen. Kostet der Pkw 16.000 Euro, sind im betreffenden Jahr also 6.400 Euro abzugsfähig. Im Jahr der Anschaffung ist dieser Betrag von den Anschaffungskosten abzuziehen.

Darüber hinaus gelten verschiedene Bestandteile des Anlagevermögens als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Bis zu einem Wert von 410 Euro kann der Steuerpflichtige diese sofort abschreiben – ohne Rücksicht auf die Nutzungsdauer. Alternativ besteht bis 1.000 Euro die Möglichkeit zur Bildung eines Sammelpostens, der anschließend über fünf Jahre abzuschreiben ist.

  • Auch die Wahl der Abschreibungsmethode kann Steuern sparen. Zur Auswahl stehen die lineare und die degressive Methode. Letztere hat den Vorteil hoher Abschreibungen in den ersten Nutzungsjahren.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung, §7 Einkommensteuergesetz (EStG) »
  2. Bundesfinanzministerium: AFA-Tabellen »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Abschreibungen