Die Steuer beim Aktienverkauf

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

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Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer

Seit dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer. Nach dieser sind auf sämtliche Kapitalerträge (also zum Beispiel auf Gewinne aus einem Aktienverkauf) 25 Prozent Steuern, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu bezahlen.

Diese Steuer dient der Vereinfachung der Kapitalertragsteuer. Die Steuer wird von allen Banken in Deutschland direkt einbehalten und ans Finanzamt weitergegeben. So müssen sie nur noch in Sonderfällen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, zum Beispiel, wenn die Bank nicht über die Religionszugehörigkeit informiert wurde.

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Aktienverkauf und Corona

Aktuell wird die wirtschaftliche Lage durch das Coronavirus stark belastet. Die Börsen sind eingebrochen und Anleger spielen mit dem Gedanken, ihre Aktien so schnell wie möglich zu verkaufen.

Das Coronavirus lässt die Wachstumsaussichten einbrechen. Allerdings sollten Anleger keine voreiligen Entscheidungen treffen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass Aktien-Anleger nicht "zu hektisch verkaufen" sollen. Insbesondere Aktienfonds-Sparpläne als Altersvorsorge basieren auf einem langen Anlagehorizont. Fondssparpläne als Altersvorsorge sollten laut Verbraucherzentrale weitergeführt werden.

Nach wie vor ist es sinnvoll, die Altersvorsorge über mehrere Anlageklassen zu streuen. Ergänzend dazu stellen Immobilien und Festgeld sichere Bausteine dar.

Haltefrist vor dem Aktienverkauf

Vor 2009 gab es eine Regelung, die besagte, dass Aktiengewinne aus Aktien, die über ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei blieben. Diese Vergünstigung ist mit der Abgeltungssteuer weggefallen.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: für Aktien, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, gilt sie noch immer.

Sparerpauschbetrag für die Steuer auf Kapitalerträge

Privatmenschen, die ihr Geld nur in geringen Mengen anlegen, müssen häufig gar keine Kapitalertragsteuer bezahlen, denn jeder Steuerzahler hat einen Steuerfreibetrag, der sich Sparerpauschbetrag nennt.

Dieser beläuft sich auf 801 Euro pro Person und bei einem Ehepaar mit gemeinsamen Konten für beide gemeinsam auf 1602 Euro.

Allerdings wird der Steuerfreibetrag nicht automatisch von der Bank für den Steuerzahler eingerichtet. Es muss ein Antrag bei der Bank, auf der es zu Gewinnen durch einen Aktienverkauf oder oder zu anderen Kapitalerträgen kommt, gestellt werden. Dabei muss die Summe des Steuerfreibetrags gesplittet werden.

Möglichst wenig Steuern auf einen Aktienverkauf zahlen

Menschen mit einem sehr niedrigen Einkommen, wie Kinder, sind nicht einkommenssteuerpflichtig und müssen somit gar keine Kapitalertragstseuer zahlen.

Dafür sollte eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden, welche zur Folge hat, dass keine Steuern von der Bank einbehalten werden.

Desweiteren muss die Steuer natürlich nur von Kapitalerträgen abgezogen werden. Das bedeutet auch, dass Verluste beim Aktienverkauf mit Gewinnen verrechnet werden können.

Zu viel bezahlte Steuern können in der Einkommenssteuererklärung zurückgefordert werden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen, §32d, Einkommensteuergesetz (EStG) »

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