Steuerrechner 2024

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mit dem Steuerrechner lassen sich die Höhe der Lohnsteuer und andere Steuerabzüge vom monatlichen Bruttogehalt ausrechnen. Berechnen Sie schnell und einfach Ihre steuerlichen Abgaben mit unserem Steuerrechner.

Ihr Bruttolohn ist das Gehalt ohne Abzüge.
Die Angabe Ihres Geburtsjahres ist erforderlich, um einen möglichen Altersentlastungsbetrag berücksichtigen zu können.
Die Steuerklasse ist maßgeblich für die Berechnung Ihres Nettolohns. Nach ihr richtet sich die Höhe der Abzüge.
  • Klasse 1 (ledig oder geschieden)
  • Klasse 2 (für Alleinerziehende)
  • Klasse 3 (verheiratet, höheres Einkommen)
  • Klasse 4 (verheiratet, gleiches Einkommen)
  • Klasse 5 (verheiratet, geringeres Einkommen)
  • Klasse 6 (für den Nebenjob, falls noch ein weiterer Hauptjob ausgeführt wird)
Falls Sie einer Kirche angehören, sind Sie automatisch kirchensteuerpflichtig. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihren Nettolohn aus. Bitte wählen Sie zutreffendes aus.
Kinderlose zahlen einen anderen Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung als Arbeitnehmer mit Kindern.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Eine private Krankenvollversicherung wird in der Regel von Beamten, Richtern, Selbständigen, Freiberuflern und Angestellten mit einem hohen Jahresbruttoeinkommen in Anspruch genommen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen, Alter und dem individuellen Gesundheitszustand.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse auswählen, kann Ihr Nettogehalt noch genauer bestimmt werden, da jede Krankenkasse unterschiedliche Beitragssätze bestimmen kann. Dazu erhalten Sie mögliche alternative Vorschläge, falls es Krankenkassen gibt, die einen geringeren Beitragssatz fordern.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland sind im Prinzip dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für manche Berufsgruppen (Richter, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Freiberufler etc.) gilt keine Versicherungspflicht. Trotzdem haben sie die Option in die Rentenversicherung einzuzahlen, falls sie in diese Art der Altersvorsorge investieren möchten.
In der Regel verfügen die meisten Arbeitnehmer über eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Darunter versteht man eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt.
Falls Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen haben, zahlen Sie im laufenden Kalenderjahr eine geringere Lohnsteuer, was sich wiederum auf Ihr Nettogehalt auswirkt.
Sachleistungen, die dem Arbeitnehmer zusätzliches zum Bruttolohn bereitgestellt werden (z.B. ein Firmenwagen)

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Steuerrechner mit Brutto Netto Berechnung

Mit dem Steuerrechner lässt sich eine schnelle Übersicht über die verschiedenen zu zahlenden Steuern erstellen. Der Steuerrechner listet übersichtlich auf, wie hoch beispielsweise die Lohnsteuer in einem Monat ist. Jeden Monat werden vom Bruttolohn automatisch die Steuern abgezogen. Der Steuerrechner berechnet die Lohnsteuer und die Kirchensteuer.

Wenn man eine Übersicht über die Lohnsteuer hat, weiß man, wie viel beispielsweise bei einer Steuererklärung zurückgezahlt werden könnte. Die Lohnsteuer kann zum Teil über die Steuererklärung rückerstattet werden. Der Steuerrechner hilft dabei, einen Überblick über die zu zahlenden Steuern pro Monat und im Jahr zu erhalten.

Die Vorteile des Steuerrechners in der Übersicht

  • Kostenlos: Der Steuerrechner kann kostenlos verwendet werden.
  • Nettoberechnung: Mit dem Steuerrechner kann man leicht das Nettogehalt ausrechnen.
  • Wechsel: Der Steuerrechner hilft, herauszufinden, ob man die Steuerklasse wechseln sollte.
  • Sparen: Mit dem Steuerrechner kann man unter Umständen Steuern sparen.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
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Welche Angaben benötigt man für den Steuerrechner?

Bruttolohn

Der Bruttolohn eines Arbeitnehmers stellt die gesamte vereinbarte Entlohnung durch den Arbeitgeber vor dem Abzug der Steuern dar.

Alter

Im Eingabefeld Alter wird im Steuerrechner das aktuelle Lebensalter angegeben.

Kinder

Falls Kinder zu berücksichtigen sind, wird für jedes Kind ein Kinderfreibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen und zum Berechnen in den Steuerrechner übertragen. Je nach Veranlagungsvoraussetzung kann das ein kompletter oder halber Steuerfreibetrag sein.

Wie beeinflusst der Kinderfreibetrag das Nettogehalt?

Das Finanzamt nimmt mit der Prüfung der Einkommenssteuererklärung eine Günstigerprüfung vor. Hier kann sich der Kinderfreibetrag bemerkbar machen.

Der Kinderfreibetrag hat demnach keine negative Auswirkung auf das Nettogehalt. Im Gegenteil: Wurde zuvor Kindergeld beantragt und stellt sich bei der Günstigerprüfung heraus, dass sich der Kinderfreibetrag für den Steuerzahler mehr lohnt als das Kindergeld, gibt es sogar Geld zurück.

Steuerklasse

Wie viele Euro bei der fälligen Lohnsteuer zu zahlen sind, richtet sich nach der Lohnstufe sowie der eingetragenen Steuerklasse. Je nach den familiären Umständen können diese Lohnsteuerklassen gewechselt werden und führen bei der Berechnung zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Steuerfreibetrag

Der Steuerfreibetrag ist ein Grundfreibetrag, auf den keine Steuern entfallen. Das ist also der Anteil an Einkommen, der nicht versteuert werden muss und der vorab abgezogen wird.

Kirchensteuer

Wer in keiner gesetzlich anerkannten Glaubensgemeinschaft ist, muss die entsprechenden Kirchensteuern nicht bezahlen. Die Berechnung der Steuer erfolgt anhand von Einkommen- bzw. Lohnsteuer, stellt also eine wichtige Angabe im Steuerrechner dar.

Wie beeinflusst die Kirchensteuer das Nettogehalt?

Generell ist die Kirchensteuer keine Steuer, die per se vom Gehalt abgezogen wird. Vielmehr besteht eine Abgabenpflicht nur bei einer entsprechenden Religionszugehörigkeit. Neben der Lohnsteuer führt die Kirchensteuer zu einer Verminderung des Nettogehalts, da diese direkt einbehalten wird. Bezüglich der Höhe der Kirchensteuer variiert die Situation in den einzelnen Bundesländern allerdings. Außer in Baden-Württemberg und Bayern mit acht Prozent liegt der Kirchensteuersatz bei neun Prozent.

Bundesland

Die Angabe des richtigen Bundeslandes ist auch im Steuerrechner wichtig, da beispielsweise der Kirchensteuersatz nicht in jedem Bundesland einheitlich ist.

Krankenversicherung

In Deutschland wird zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschieden. Der monatliche Beitragssatz der privaten Krankenversicherung kann erheblich von den Regelsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung abweichen und hat maßgeblichen Einfluss auf die Berechnung.

PKV-Beitragssatz

Der PKV-Beitragssatz bezeichnet den monatlich für die private Krankenversicherung zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag. Im Gegensatz zum gesetzlichen Beitragssatz handelt es sich um eine Angabe in Euro und nicht in Prozent.

Beitragssatz

Beim Beitragssatz des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes wird zwischen dem Regelbeitrag von 14,6 % plus Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse von durchschnittlich 1,3% sowie dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % unterschieden. Dieser gilt beispielsweise für freiwillig Krankenversicherte, die dann aber auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Rentenversicherung

Für die gesetzliche Rentenversicherung kommen unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen zum Tragen. Diese sind in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich.

Abrechnungsjahr

Die Einkommensteuer wird in jedem Abrechnungsjahr neu berechnet. Im Gegensatz zu nicht natürlichen Personen wie Unternehmen, Gesellschaften, Genossenschaften etc., weicht das Abrechnungsjahr nicht vom Kalenderjahr ab. Daher erfolgt das Berechnen im Steuerrechner immer nach Kalenderjahren.

Steuern kurz und knapp erklärt

Einkommensteuer

Auf sämtliche Einkommen natürlicher Personen sind in Deutschland Steuern zu entrichten. Das betrifft im Inland wohnhafte Personen ebenso wie Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland Einkommen generieren.

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet bei der Steuererhebung zwischen Einkommen, Einkünften, Einnahmen und zu versteuerndem Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist dabei die Berechnungsgrundlage für den tariflichen Einkommensteuerbetrag.

Als Quellsteuern werden diese Steuern deshalb bezeichnet, da sie direkt von der kapitalgebenden Quelle abgeführt werden. Die Steuererhebungen sind als Abschlagszahlungen zu verstehen: in der später erfolgenden Steuererklärung können die bereits erfolgten Steuervorauszahlungen dann angepasst werden.

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsvariante der Einkommensteuer. Erhoben wird die Steuer aus unterschiedlichen Kapitalerträgen, wozu unter anderem Zinsen und Dividenden, Zertifikatenhandel, Aktiengeschäfte sowie Erträge aus entsprechend definierten Versicherungsverträgen zählen.

Die Kapitalertragsteuer ist eine lineare Steuer, das heißt, der Steuersatz verändert sich nicht in Relation zur Höhe der Erträge. Diese Quellsteuer wird direkt von den Gesellschaften, Banken und Versicherern abgeführt, bei denen Kapitalerträge erwirtschaftet werden.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist die umfangreichste Steuer der Einkommensteuer. Sämtliche nicht selbstständige Arbeiten werden über die Lohnsteuer steuerlich erfasst. Dies betrifft also Arbeiter und Angestellte gleichermaßen.

Der Steuersatz kann durch die Wahl der Lohnsteuerklassen beeinflusst werden. Außerdem wird streng genommen keine Lohnsteuererklärung mehr abgegeben, wenn der Steuerpflichtige weitere Kapitalerträge bezieht: dann wird eine Einkommensteuererklärung durchgeführt und die Lohnsteuer ist ein Bestandteil dieser Steuern.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist keine Steuer, die zu den Einkommenssteuern zählt. Allerdings stellen Einkommen- und Lohnsteuer die Berechnungsgrundlage dafür dar.

Aus diesem Grund wird auch von einer Kircheneinkommen- bzw. Kirchenlohnsteuer gesprochen. Die gesamte Kirchensteuer setzt sich aus einer dieser beiden Steuern sowie der Kirchengrundsteuer zusammen.

Zudem gilt es zu beachten, dass diese Steuer je nach Bundesland unterschiedlich bemessen wird und nur von Kirchenmitgliedern erhoben wird.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz
  2. Familienportal: Steuerentlastungen

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