Die Einnahmenüberschussrechnung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Einnahmenüberschussrechnung EÜR - geregelt in § 4 Abs. § EStG und deshalb auch 4/3 Rechnung genannt - darf als vereinfachte Gewinnermittlungsmethode von verschiedenen Unternehmergruppen und Unternehmensarten angewendet werden.

Besonders Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes ihren Gewinn nach dieser einfach saldierenden Methode, die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt, steuerlich wirksam ermitteln.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Einnahmenüberschussrechnung - was ist das?

Die Einnahmenüberschussrechnung oder EÜR stellt die Einnahmen den Ausgaben in formalisierter Form gegenüber. Seit 2005 schreibt das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Gliederung vor.

Besonders wichtig ist, dass bei der EÜR abweichend zur Bilanzierung für die Einnahmen das sogenannte Zuflussprinzip und für die Ausgaben das Abflussprinzip gilt.

Einnahmen dürfen damit erst in dem Kalenderjahr erfasst werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind. Ausgaben finden erst dann Berücksichtigung, wenn sie abgeflossen sind.

Hiervon ausgenommen werden können regelmäßig Einnahmen um den Jahreswechsel herum, die 10 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel abfließen oder zufließen.

Da Bestandsveränderungen unberücksichtigt bleiben, ist die periodengerechte Gewinnermittlung des Betriebsvermögensvergleiches bei der EÜR nicht gegeben.

Aus der Systematik der Einnahmenüberschussrechnung folgt auch, dass Investitionen in das bewegliche, also abnutzbare Anlagevermögen nur in Höhe des jeweiligen Abschreibungsbetrages den Gewinn mindern.

Die EÜR ist durch eine Belegsammlung zu unterlegen.

Bestimmte Wirtschaftsgüter sind in bestimmten Verzeichnissen gesondert aufzuführen.

Dies gilt etwa für Abschreibungstabellen abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu 150 Euro und auch für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Einnahmenüberschussrechnung - wer darf sie nutzen?

Nur bestimmte Unternehmertypen dürfen die EÜR zur Gewinnermittlung wirksam einsetzen:

UnternehmertypUmsatzgrenzeGewinngrenzeBemerkungen
FreiberuflerkeinekeineVerzicht auf doppelte Buchführung
Gewerbliche Unternehmen/Vereine/Ich-AGs500.000 Euro p.a.50.000 Euro p.a.nur ohne Handelsregisteranmeldung
Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebekeine50.000 Euro p.a.Begrenzung des Nutzflächenwertes auf 25.000 Euro

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Übersicht »
  2. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Umsatzsteuer