Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auch Versicherungen können geltend gemacht werden.

Zum einen können private Versicherungen als Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden, aber auch beruflich bedingte Policen lassen sich als Werbungskosten absetzen.

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Private Versicherungen

Unter die Altersvorsorgeaufwendungen fallen die Beiträge zur gesetzlichen sowie privaten Rentenversicherung. Bis zu 76 % der Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Der Höchstbetrag liegt allerdings bei 20000 € bzw. 40000 € für Verheiratete.

Weiterhin gibt es sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen, welche von der Steuer abgesetzt werden können. Zu diesen Versicherungen zählen die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Unfall-, Erwerbs- sowie Berufsunfähigkeitsversicherung.

Arbeitnehmer können unter diesem Posten bis zu 1900 € jährlich von der Steuer absetzen. Für Selbstständige gilt sogar ein Betrag von 2800 €. Verheiratete können jeweils das Doppelte steuerlich absetzen.

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Zudem können auch Haftpflichtversicherungen von der Steuer abgesetzt werden. Zu diesen zählen die Privathaftpflicht, aber auch die KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherungen sind bei der Steuererklärung den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zuzuordnen.

In Anbetracht der Tatsache, dass in der Regel jeder zwei bis drei der oben genannten Versicherungen abgeschlossen hat - zumal die gesetzlichen Versicherungen als Arbeitnehmer Pflicht sind - lohnt es sich, sich mit dem Thema Steuererklärung zu befassen, Zeit zu investieren und diese jedes Jahr einzureichen.

Allein mit den geleisteten Beiträgen kommt eine kleine Summe zusammen, welche von der Steuer abgesetzt werden kann.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsteuergesetz (VersStG 2021) »

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