Auslandskrankenversicherung im Vergleich

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Auslandskrankenversicherung fängt das finanzielle Risiko beim Krankheitsfall im Auslandsurlaub auf. Je weiter weg das Reiseziel liegt, umso weniger Schutz bietet meist auch die gesetzliche Krankenversicherung. Was kostet der Schutz fürs Ausland?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Vorteile
  2. Leistungen

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Vorteile einer Auslandskrankenversicherung

Grundsätzlich ist die Auslandskrankenversicherung als Absicherung immer dann zu empfehlen, wenn der Urlaub etwas weiter weggeht. Innerhalb der EU besteht bei Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte noch ein gewisser Schutz. Verlässt man den EU-Raum, kann es mitunter sehr teuer werden.

Ärzte behandeln Reisende hier häufiger als Privatpatienten. Die GKV erkennt aber selbst im Rahmen einer Abrechnung von Leistungen nur an, was auch im Inland abrechnungsfähig gewesen wäre. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung gehört daher unbedingt zu den Reisevorbereitungen.

Inzwischen sind Jahrestarife schon für wenige Euro zu haben. Ein Vergleich zeigt, dass der Auslandsschutz heute für unter zehn Euro zu haben ist. Kann man sich den Vergleich der Auslandskrankenversicherung da nicht einfach sparen?

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Die Leistungen sind in den Tarifen unterschiedlich

Nein, auf den Vergleich zwischen einzelnen Tarifen sollte in keinem Fall verzichtet werden. Der Grund: Auch wenn im Hinblick auf den Beitrag vielleicht nur geringe Unterschiede bestehen und der Vergleich obsolet ist – die Leistungen rechtfertigen genaues Hinschauen.

  • Auch wenn viele Versicherer in die Auslandskrankenversicherungen einen Schutz für Such- und Rettungsmaßnahmen integrieren, variieren die Höchstsummen doch beträchtlich. Es macht einen Unterschied, ob 7.500 Euro oder 15.000 Euro abgesichert werden.

Gerade für Familien oder werdende Eltern sollte der prüfende Blick besonders wichtig sein. Hier kommt es nicht nur darauf an, dass ambulante Behandlungskosten oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport versichert sind.

Muss der Nachwuchs ins Krankenhaus und hier stationär behandelt werden, sollte ein Rooming-in (Begleitung durch ein Elternteil) möglich sein.

Und für den Fall der Frühgeburt bei Schwangerschaft muss die Auslandskrankenversicherung ebenfalls ein belastbares Sicherheitsnetz aufspannen können. Wer sparen will, kann als Familie einfach zu einem Familientarif greifen. Letztere sind oft günstiger als drei oder vier einzelne Policen für jedes Familienmitglied.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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