Die Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler - ein Muss

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Manche Freiberufler brauchen nicht nur eine private Haftpflichtversicherung, sondern auch eine berufliche. Dazu gehören vor allem Berufe, deren Tätigkeit mit einer hohen Verantwortung verbunden ist, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare.

Beraten oder behandeln sie einen Klienten falsch und dieser Fehler führt zu einer Katastrophe, dann können sich schnell Schadensforderungen in astronomischer Höhe ergeben. In dem Fall springt eine Betriebshaftpflichtversicherung ein, wenn eine abgeschlossen worden ist.

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Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Personen oder Gegenständen ab, die aus eigener Schuld entstanden sind. Sie deckt auch Vermögensfolgeschäden ab, die entstehen, wenn die geschädigte Person aufgrund des Schadens finanzielle Einbußen durch Arbeitsausfall hinnehmen muss.

  • Ein Arzt verordnet einem Patienten ein Medikament. Wegen einer Vorerkrankung hätte er dies nicht tun dürfen. Die Nebenwirkungen machen den Patienten pflegebedürftig. Kosten von mehreren tausend Euro pro Monat  fallen an. Hier könnte die Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler einspringen.
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Was muss bei Vertragsabschluss beachtet werden?

Die Versicherer bieten auf einzelne Berufsgruppen zugeschnittene Policen. Idealerweise sucht sich jeder Freiberufler einen Versicherer aus, der sich auf seine Branche spezialisiert hat.

Wie hoch sind die Prämien?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro pro Monat. Entscheidend für die Höhe der Prämien sind folgende Faktoren:

  • Branche
  • Betriebsgröße
  • Art des Betriebs
  • Jahresumsatz
  • Höhe des Selbstbehalts
  • Höhe der Deckungssumme

Die einzelnen Faktoren haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge für Freiberufler. So macht eine geringe Deckungssumme keinen großen Unterschied bei den Prämien aus.

Der Selbstbehalt dagegen ist entscheidend. Wer im Schadensfall eine größere Summe selber übernimmt, zahlt geringere Beiträge.

Große Unterschiede gibt es auch bei verschiedenen Branchen. Ein Übersetzer hat in der Regel nur wenige Möglichkeiten, jemand anderem Schaden zuzufügen.

So fallen die Beiträge für diesen Freiberufler niedrig aus, während ein Dackdecker wesentlich mehr zahlen muss, da seine Arbeit gefährlicher als eine Bürotätigkeit ist.

Dies gilt nicht nur für den Dachdecker selbst, sondern auch für andere Menschen, zum Beispiel Passanten, die durch herunterfallende Elemente verletzt werden könnten. Auch dieses Berufsrisiko muss versichert werden.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Betriebshaftpflichtversicherung

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Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


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