Vorteile der Direktversicherung für den Arbeitnehmer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine sogenannte Direktversicherung kann zu einer betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitnehmern gehören. Hierbei schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung ab.

Es obliegt allerdings immer dem Arbeitgeber bei welchem Versicherungsunternehmen er die jeweilige Direktversicherung für seine Mitarbeiter abschließt.

Bei der Direktversicherung entnimmt der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehaltes seiner Mitarbeiter und wandelt dieses in Versicherungsbeiträge um. Noch dazu sind diese Beiträge auch nicht steuerpflichtig.

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Vorteile für den Arbeitnehmer bei der Direktversicherung

Der Arbeitnehmer hat in aller Regel durch den Abschluss einer Direktversicherung durch seinen Arbeitgeber auch einige Vorteile:

  • Einen Garantiezins von 1,25%
  • Der Anspruch kann nicht verfallen, selbst bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • Kapital wahlweise per Einmalzahlung auszahlbar oder in monatlichen Raten, analog einer Rente

Auf den ersten Blick ist daher unschwer zu erkennen, dass man dem Angebot einer Direktversicherung nicht unbedingt abgeneigt sein sollte, um in den Genuss der zahlreichen Vorteile zu kommen.

Aber nicht nur der Arbeitnehmer hat mit dieser Art von Versicherungen Vorteile. Auch für den Arbeitgeber ist diese Variante in den meisten Fällen durchaus auch eine lohnenswerte Angelegenheit.

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Die Vorteile für den Arbeitgeber im Rahmen einer Direktversicherung

Auch der Arbeitgeber darf sich im Normalfall über eine Reihe von Vorteilen freuen, die der Abschluss einer solchen Versicherung für seine Mitarbeiter mit sich bringt.

Einige wesentliche Punkte hier nun nachfolgend aufgelistet:

  • hohe Einsparungen bei den sogenannten Sozialabgaben
  • keine Rücklagenbildung für Versorgungsansprüche nötig
  • Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, kann der Vertrag problemlos auf den Mitarbeiter selbst übertragen werden
  • Geringer Verwaltungsaufwand

Steuern und Sozialabgaben in puncto Direktversicherung

Bei dieser Art von Versicherung handelt es sich um eine sogenannte Gehaltsumwandlung.

Hierfür ist es gesetzlich geregelt, dass der Arbeitnehmer jährlich bis zu vier Prozent seines Gehaltes steuerfrei in diese Umwandlung stecken darf.

Das Ganze orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Demnach sind es aktuell bis zu 2904 Euro pro Jahr.

Für Verträge die erst ab dem 31.12.2004 bei der Versicherung getätigt worden, kommt noch ein steuerfreier Zusatzbetrag von 1800 Euro jährlich hinzu.

Zusammengefasst bietet diese Form der Versicherung also überwiegend Vorteile, sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Damit ist der Abschluss dieser Art von Versicherung immer eine Überlegung wert.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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