Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Vergleich von Versicherungen für Mobiltelefone nicht notwendig ist. Zwar kosten die meisten Versicherungen etwa dasselbe, doch in Leistungsumfang und Grad der Selbstbeteiligung können sie sich stark unterscheiden.
Leistungsunterschiede bei Smartphone Versicherungen
Ein Vergleich einer Handyversicherung sollte nicht den Preis, sondern die Spannbreite der Leistungen als Hauptaugenmerk haben. Dabei sollte auch das Kleingedruckte beachtet werden, indem man leicht übersehbar Einschränkungen verstecken kann.
Einer der deutlichsten Unterschiede ist, ob die Versicherung lediglich einen Schaden oder auch einen Verlust abdeckt. Es gibt für beide Beispiele Versicherungen, die exakt dasselbe kosten.
Auch interessant für einen Vergleich ist die Höhe des Schadens, der übernommen wird. Wird lediglich eine Reparatur bezahlt oder bekommt man den Zeitwert eines Gerätes erstattet? Anbieten würde sich in den meisten Fällen eine Versicherung, bei der man dasselbe Gerät erneut erhält.
Handyversicherung in Foren vergleichen
Ebenfalls empfehlenswert ist es, sich über die Versicherungen, welche als die beste Wahl erscheinen, abschließend im Internet zu informieren. In sozialen Netzwerken und Foren finden sich Berichte, wie korrekt und problemlos eine Abwicklung des Schadens bei anderen stattgefunden hat.
Kann man sich zwischen praktisch identischen Angeboten für eine Handyversicherung nicht entscheiden, kann ein Vergleich häufig den Ausschlag geben.
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Versicherung vom Netzbetreiber
Wer einen Vertrag abschließt und sein Handy damit abbezahlt, bekommt von vielen Netzbetreibern eine eigene Versicherung angeboten. Daher empfiehlt es sich, auch vor einem geplanten Vertragsabschluss die Thematik genauer zu bedenken.
So weiß man, wenn dieser Service zur Sprache kommt und eine Entscheidung erwartet wird, sofort die richtige Antwort.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein →
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung →
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung →
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