Kapitallebensversicherung: Geldanlage und Risikoschutz

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Am Markt der Lebensversicherungen können sich Familien zwischen zwei Produkten als Versicherung entscheiden – der Risiko- und der Kapitallebensversicherung.

Erstgenannte sichert ausschließlich den Todesfall ab. Anders die kapitalbildenden Verträge. Hier ist nur ein Teil der Prämie für den Risikoschutz gedacht.
Es geht dem Antragsteller immer auch um ein zweites Ziel – das Sparen.

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Vorsorgen und Sparen mit einer Kapitallebensversicherung

Lange war die Kapitallebensversicherung eine steuerprivilegierte Sparform. Inzwischen hat sich die Situation grundlegend verändert. Gerade Neuverträge, die ab 2012 zustande gekommen sind, müssen:

  • bis zum Ende des 62. Lebensjahres
  • mindestens 12 Jahre

bespart und auf einen Schlag ausbezahlt werden, um nur mit der Hälfte des Ertrags vom Finanzamt der Steuer zu unterworfen werden.

Besonders gut kommen Kapitallebensversicherungen aus den Jahren vor 2005 weg.
Bei

  • Einmalzahlung
  • 12 Jahren Laufzeit und
  • 5 Beitragsjahren

sind die Erträge dieser Versicherung auch heute noch steuerfrei.

Übrigens: Bei Verrentung ist nicht automatisch der volle Ertragsteil steuerpflichtig. Entscheidend ist das Alter des Versicherten zum Ablaufzeitpunkt.

Renteneintrittsaltersteuerpflichtiger Ertragsteil
5725 Prozent
5923 Prozent
6221 Prozent
6518 Prozent
6717 Prozent

Kapitallebensversicherung beantragen

Die Kapitallebensversicherung ist heute relativ schnell und unkompliziert beantragt.

Der Tragweite sind sich manche Antragsteller nicht voll bewusst. Gerade die Gesundheitsfragen werden dann zum Problem.

  • Die Versicherer schätzen hier den Gesundheitszustand und die Schadenswahrscheinlichkeit ein. Falsche Angaben sind ein Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz – und machen den Versicherer im Schadensfall leistungsfrei.
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Kosten

Viele Verbraucher wissen nicht, was sich hinter der Kapitallebensversicherung verbirgt. Dabei stecken eigentlich zwei Produkte in einem Vertrag: Einmal die Absicherung gegen das Todesfallrisiko und auf der anderen Seite der Sparvertrag.

Anders als häufig angenommen fließt daher nicht der gesamte Beitrag in die Sparrate. Ein Teil der Prämie wird abgezogen und steckt im Risikoschutz für die Hinterbliebenen. Je mehr für diesen Teil angewendet werden muss, umso weniger kann folgerichtig angespart werden.

Wer sich die Mühe macht und Erträge bzw. Rückkaufswerte seiner Kapitallebensversicherung prüft, ist meist erstaunt über das Ergebnis – und zwar nicht immer positiv. Hinsichtlich der Kosten fallen bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung zwei Posten ins Auge:

  • Abschlusskosten und
  • Verwaltungskosten

In den Kosten für den Abschluss sind unter anderem die Provisionen der Makler oder Marketingmaßnahmen enthalten. Die Verwaltungskosten werden regelmäßig einbehalten und decken Aufwendungen des Versicherers.

Um einen hohen Ertrag zu erreichen, sollten beide Posten niedrig sein. In einem Vergleich muss der Blick daher nicht nur auf den Beitrag gerichtet sein. Vielmehr zahlt es sich für Versicherte aus, die Kostenstruktur und Kostenanteile genau zu hinterfragen.

Eine Rolle sollte in der Betrachtung der Kosten einer Kapitallebensversicherung auch die Frage spielen, wie die Kapitalverwaltungskosten behandelt werden. Betrachtet man die verschiedenen Versicherer am Markt, können die Kosten mitunter deutlich variieren und zwar um 300 Prozent bis 400 Prozent.

Kapitallebensversicherung und Steuern

Zwar gehört der Posten Steuern nicht im engeren Sinn zu den Kosten einer Lebensversicherung, aus Sicht eines Versicherten muss er trotzdem berücksichtigt werden. Je nach Ausübung des Kapitalwahlrechts greift hier die Abgeltungssteuer oder der Steuersatz auf den steuerrelevanten Ertragsanteil. In jedem Fall wird der Ertrag gemindert.

Die Kapitallebensversicherung kann in der Steuererklärung dabei helfen, den einen oder anderen Euro zu sparen. Aber: Lässt man sich die Leistung auszahlen, schlägt der Fiskus mitunter zurück.

Die Kapitallebensversicherung in der Ansparphase

2005 hat der Gesetzgeber die Karten im Hinblick auf die steuerliche Behandlung der kapitalbildenden Lebensversicherungen neu gemischt. Bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene Verträge genießen auch weiterhin ein Steuerprivileg. Versicherte können für diese ihren Beitrag als Sonderausgabe geltend machen.

Ist ein Vertrag in der Kapitallebensversicherung später zustande gekommen, entfällt diese Privilegierung.

Aber: Selbst ältere Verträge sind keine Garantie für niedrige Belastung aus der Steuererklärung. Oft werden die Höchstbeträge bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Besteuerung des Vertrags in der Auszahlungsphase

Für die steuerlichen Regelungen der Kapitallebensversicherung kommt es auf den Rahmen der Auszahlung an. Im Fall einer Verrentung des Kapitals werden Steuern auf den Ertragsteil fällig. Wesentlich komplexer ist das Bild für den Fall der Einmalzahlung.

Wer als Versicherungsnehmer die Leistung seiner Kapitallebensversicherung auf einen Schlag abruft, muss dem Abschlussdatum besondere Aufmerksamkeit schenken.

  • Abschluss vor 2005: In dieser Situation kommt Steuerfreiheit in Frage, wenn der Vertrag eine Laufzeit von 12 Jahren erreicht hat, über fünf Jahre Beiträge eingezahlt sind und der Erstbeitrag vor Ende März 2005 auf dem Vertragskonto eingegangen ist.

  • Abschluss nach 2005: Leider taucht der Vertrag in der Steuererklärung in jedem Fall auf – es stellt sich nur die Frage in welcher Höhe. Hat der Vertrag eine 12-jährige Laufzeit erreicht und wird erst nach dem 60. Lebensjahr (für Neuverträge ab 2012 gilt das vollendete 62. Lebensjahr) abgerufen, ist nur die Hälfte der Erträge zu versteuern.

Werden die genannten Bedingungen nicht erfüllt, unterliegt die Auszahlung der Steuerpflicht. Dieser Grundsatz gilt auch für den Fall eines Rückkaufs. In der Steuererklärung relevant ist aber nicht die gesamte Summe, sondern der Ertrag. Die Beiträge stammen in der Regel aus bereits versteuertem Einkommen.

Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht im Bereich der Kapitallebensversicherung beruht auf einem einfachen Grundprinzip. Der Versicherte hat im Erlebensfall die Freiheit, sich entweder für die Auszahlung der Versicherungssumme in einem Betrag oder deren Verrentung zu entscheiden.

Als Einmalzahlung hat das Kapitalwahlrecht den Vorteil, dass umgehend eine größere Summe zur Verfügung steht und damit beispielsweise:

  • die Immobilienfinanzierung
  • der barrierefreie Ausbau
  • Reisen oder
  • der Umzug in den sonnigen Süden

gestemmt werden kann.

Der Ruhestand beginnt mit der Kapitallebensversicherung entspannt und ohne große Geldsorgen.

Auf der anderen Seite verspricht die Umwandlung der Versicherungsleistung in eine Leibrente fortwährend finanzielle Sicherheit. Schließlich kann man sich hier jeden Monat über einen Zuschuss zur Altersrente freuen.

Was es zu berücksichtigen gilt

Ein Kapitalwahlrecht verspricht Entscheidungsfreiheit. Allerdings sollte man an dieser Stelle berücksichtigen, dass im Zusammenhang mit der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung auch steuerrechtliche Fragen eine Rolle spielen.

Das Problem: Tendiert man in die falsche Richtung, greift das Finanzamt beim Ertragsteil zu. Dies trifft Versicherte unter anderem beim Kapitalwahlrecht, wenn eine Verrentung in Anspruch genommen wird.

Ist die Einmalzahlung immer die bessere Variante? Nicht zwingend. Gerade ab 2005 abgeschlossene Tarife werden selbst im günstigsten Fall immer mit der Hälfte des Ertragsteils der Einkommenssteuer unterworfen. Im Vergleich dazu kann die Verrentung günstiger abschneiden, da sich die Höhe des zu versteuernden Anteils nach dem Alter zu Rentenbeginn richtet.

  • Der Rentenbeginn aus der Kapitallebensversicherung mit Wahlrecht wird auf das 62. Lebensjahr gelegt – der steuerpflichtige Ertragsteil liegt somit bei 21 Prozent. Wartet man noch bis 65, müssen nur noch 18 Prozent des Ertrags versteuert werden.

Wann erfolgt die Auszahlung bei einer Kapitallebensversicherung?

Sobald der Vertrag über einen zuvor vereinbarten und definierten Zeitraum ausläuft, erfolgt die Auszahlung bei dieser Art der Versicherung. Hierbei werden sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beiträge ausbezahlt.

Die Höhe variiert, je nachdem welche Versicherungssumme vereinbart war und wie hoch die dementsprechenden Beiträge waren.

Garantierte und nicht garantierte Beitragsrückzahlung

Man muss bei der Kapitallebensversicherung zwischen zwei verschiedenen Bausteinen, die zur Auszahlung kommen werden, unterscheiden:

  • die sogenannte garantierte Beitragsrückzahlung
  • die nicht garantierten Anteile, die zur Auszahlung kommen können

Die garantierten Anteile sind jene, welche bereits bei Versicherungsabschluss fixiert und vereinbart worden sind und somit auch definitiv zur Auszahlung kommen. Bei den nicht garantierten Anteilen der Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine Art von zusätzlicher Leistung, die die Versicherung dem Kunden auszahlt.

Diese errechnet sich aus dem Gewinn der Versicherung und ist Jahre oder Jahrzehnte zuvor noch nicht genau absehbar, so dass hierfür nur unverbindliche Prognosen abgegeben werden können. Beide Teile ergeben die tatsächliche Summe, die dem Kunden ausgezahlt wird.

Kapitallebensversicherung verkaufen

Kapitallebensversicherungen sind Sparverträge, die über einen langfristigen Anlagehorizont abgeschlossen werden. Ist man auf das Kapital angewiesen, kann der Vertrag an den Versicherer per Rückkauf zurückgegeben werden.

Das Problem: Der Rückkaufswert ist allgemein niedriger als die Summe bereits eingezahlter Beiträge. Neben einem Stornoabschlag werden beispielsweise die Abschlusskosten nicht ausgezahlt. Und wer den Vertrag früh auflöst, steht am Ende sogar vor Steuerzahlungen.

Gleichzeitig steht ein weiteres Problem im Raum. Bei der Beteiligung des Verbrauchers an den Überschüssen ist ebenfalls mit Nachteilen zu rechnen.

Second-hand-Policen

Mit dem Rückkauf sind in aller Regel Verluste verbunden. Aber: In den Versicherungsvertrag kann eine andere Person eintreten. Damit ist ein Verkaufen der Kapitallebensversicherung möglich. In den letzten Jahren hat sich hierfür ein Zweitmarkt entwickelt, auf dem die sogenannten Second-hand-Policen vertrieben werden.

Der Vorteil für den Verkäufer ist der im Vergleich zum Rückkaufswert meist um einige Prozent höhere Ankaufspreis. Gleichzeitig steht das Kapital aus dem Verkauf meist zeitnah zur Verfügung.

Hindernisse beim Policenverkauf

Beim Verkaufen einer Kapitallebensversicherung besteht die Gefahr, an unseriöse Anbieter zu geraten.
Daher sind die Marktteilnehmer am Policen-Zweitmarkt vorm Vertragsschluss sehr genau zu beobachten.
Ein weiterer Punkt betrifft das Thema Steuern. Verträge aus den Jahren vor 2005 stehen steuerlich etwas besser da. Wer seine Versicherung später abgeschlossen hat, muss auf die Differenz zwischen Erlös und Beitragszahlungen Steuerabzüge (Abgeltungssteuer) hinnehmen.

  • Nicht jede Kapitallebensversicherung lässt sich verkaufen. Die Policenankäufer sind gegenüber fondsgebundenen Verträgen meist kritisch. Gleiches gilt für Policen, die unterhalb eines vorgeschriebenen Mindestrückkaufswerts liegen.

Kapitallebensversicherung kündigen

In der Vergangenheit haben hohe Garantiezinsen und die Überschussbeteiligung kapitalbildende Lebensversicherungen zu attraktiven Sparprodukten gemacht. Aber: Wer damit Erfolg haben will, legt sich über Jahrzehnte fest. Schnell braucht man im Alltag Geld, etwa für:

  • einen Pkw
  • verschiedene Konsumartikel
  • den Eigenheimausbau oder

gerät aus anderen Gründen in finanziell unruhiges Fahrwasser. Fakt ist, dass nur ein Bruchteil der Verträge wirklich bis zum Ende bespart wird. Schätzungsweise jede dritte Kapitallebensversicherung nimmt ein vorzeitiges Ende.

Wer seinen kapitalbildende Lebensversicherung zu den Akten legen will, kann die Kündigung nach bei laufender Beitragszahlung zum Ende der Versicherungsperiode aussprechen. Damit ist nicht zwangsläufig das Versicherungsjahr gemeint. Versicherer erlauben die Kündigung oft auch zum Ende des laufenden Monats.

Problem mit dem Rückkaufswert

Im Fall der Kapitallebensversicherung wird die Kündigung als Rückkauf bezeichnet, da dem Versicherten im Fall der Kündigung nach § 169 VVG ein Rückkaufswert zusteht. Das Problem: Dieser Wert ist in der Regel deutlich geringer als die bis zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufenen Beiträge.

Ein Grund ist die Verrechnung von Abschlusskosten mit den Prämien in den ersten Versicherungsjahren. Gleichzeitig kann durch einen Stornoabzug das verbleibende Kapital zusätzlich schrumpfen. Die Kapitallebensversicherung zu kündigen ist daher ein nicht ganz einfacher Schritt.

  • Eine kapitalbildende Lebensversicherung muss nicht gekündigt oder verkauft werden – es besteht die Möglichkeit der Beitragsfreistellung.

Kündigunsvorlage Lebensversicherung

Wer sich zur Kündigung seiner Kapitallebensversicherung entscheidet, muss diese in schriftlicher Form beim zuständigen Versicherer einreichen. Ein Musterschreiben, das individuell angepasst werden kann, ist folgend zu finden.

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Datum

Versicherungsunternehmen
Abteilung
Anschrift
PLZ und Ort

Versicherungsnummer: XXXXXXXX

Kündigung meiner Lebensversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die unter oben genannter Versicherungsnummer bestehende Lebensversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Den Rückkaufswert bitte ich Sie, auf folgendes Bankkonto zu erstatten:
Kontoinhaber
IBAN
BIC

Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung an die oben genannte Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift (handschriftlich)

Kündigungsschreiben Lebensversicherung

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag § 11 Verlängerung, Kündigung (VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag § 169 Rückkaufswert (VVG)

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