Die Kündigungsfrist der Kfz Versicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Da die in den meisten Fällen die Kfz Versicherung über ein Kalenderjahr abgeschlossen ist, endet die Kündigungsfrist einen Monat vor Beginn der nächsten Versicherungsperiode.

Diese würde am 1. Januar des folgenden Jahres beginnen. Somit ist der 30. November der letzte Termin, zu dem man seine Kfz Versicherung fristgerecht kündigen kann. Dieser Termin kann auch genutzt werden, wenn man kein neues Auto gekauft hat, zum Beispiel, um in eine günstigere Kfz Versicherung zu wechseln.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Wie ist die Kündigungsfrist bei unterjährigen Verträgen geregelt?

Bei unterjährigen Verträgen ist der Versicherungszeitraum nicht entsprechend des Kalenderjahres, sondern läuft ab dem ersten Tag des Versicherungszeitraums, je nachdem, wann man damit begann. Das kann jeder Tag im Laufe eines Jahres sein. Die Kündigungsfrist endet dann ebenfalls einen Monat zuvor.

  • Als Beispiel sei ein Vertrag genannt, der ab dem 11. November läuft. Dieser muss dann spätestens am 10. Oktober des folgenden Jahres gekündigt werden, eben einen Monat vor Ablauf der verbliebenen Vertragszeit.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Wie ist die Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht hat man bei seiner Kfz Versicherung dann, wenn diese die Beiträge erhöht. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Beitragserhöhung nicht infolge eines Schadenfalls erfolgt.

Beim Sonderkündigungsrecht durch Beitragserhöhung läuft die Frist ab dem Erhalt der Information über die Erhöhung für einen Monat.

In diesem Zeitraum muss eine Kündigung erfolgen, möchte man vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen.

Wer also hier immer genau hinschaut, kann auf diese Weise bares Geld sparen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) - Verlängerung, Kündigung
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) - Kündigung bei Prämienerhöhung

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Kfz Versicherung