Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jährlich wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung angepasst.

Die bedeutende sozialversicherungsrechtliche Rechengröße bestimmt, bis zu welchem Bruttolohn maximal Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden.

Darüber hinaus gehende Bruttolohnanteile bleiben für die Berechnung der Beiträge außen vor. Flankiert wird der Kappungswert von weiteren Bezugsgrößen wie etwa der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

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Fakten zur Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze im Bereich der Krankenversicherung war lange direkt mit der dynamischen Beitragsbemessung der Rentenversicherung verbunden und geht wie diese zurück bis in Jahr 1924.

Auch war die Beitragsbemessungsgrenze früher identisch mit der Pflichtversicherungsgrenze, dem Wert also, der für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV entscheidend ist.

Heute ist die Beitragsbemessung im Krankenversicherungsbereich von der Rentenversicherung abgekoppelt. Auch entspricht sie der Pflichtversicherungsgrenze nur noch für einen Teil der Arbeitnehmer.

Dies ist zum überwiegenden Teil Lenkungsfunktionen geschuldet, mit denen staatlicherseits dafür gesorgt wird, dass größere Anteile der Bevölkerung pflichtversichert bleiben.

Die Beitragsbemessung für die gesetzlich Krankenversicherten spielt mittelbar auch für Privatversicherte eine Rolle, da damit auch die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur PKV und der Maximalbetrag im Basistarif gedeckelt werden.

Festgelegt wird die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung im SGB V in den §§ 226 bis 240, auf deren Basis die Beiträge zur gesetzlichen KV unter Zugrundelegung des Beitragssatzes (§§ 241 - 248 SGB V) errechnet werden.

Herangezogen zur Beitragsbemessung werden die folgenden Einkünfte gesetzlich Versicherter:

  • Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen
  • Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versorgungsbezüge
  • Neben der Rente oder den Versorgungsbezügen erzieltes Arbeitsentgelt

Bestimmte Größen stehen dabei dem Arbeitsentgelt gleich.

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Weitere flankierende Rechengrößen

  • Besondere Pflichtversicherungsgrenze - sie gilt nur noch für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichert waren. Sie ist mit der Beitragsbemessungsgrenze KV identisch.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (ist im Versicherungsrecht relevant) oder Pflichtversicherungsgrenze - sie bestimmt, ob in der gesetzlichen KV eine Versicherungspflicht besteht oder nicht.
  • Die Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung folgt dem Wert in der KV.

Beitragsbemessungsgrenze KV - Geltende Werte für 2024

  • Beitragsbemessungsgrenze KV: 59.850 Euro
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze: 66.600 Euro

Für PKV-Bestandsfälle gilt eine besondere ermäßigte Jahresentgeltgrenze. Für 2024 liegt sie bei jährlich 59.850 Euro.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge und Tarife
  3. Bundesregierung.de: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

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