Krankenversicherung für Freiberufler

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Weil die Krankenversicherung (KV) zu den fünf Säulen gehört, von denen die Sozialversicherung getragen wird, unterliegen auch Freiberufler der Krankenversicherungspflicht.

Allerdings dürfen freiberuflich Tätige frei auswählen, ob sie in die gesetzliche oder private Versicherung gehen.

Diese Wahlfreiheit ist einer der Unterschiede zu nichtselbstständigen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.

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Als Freiberufler gesetzlich oder privat versichert sein

Für Freiberufler spielen bezüglich der Wahl zwischen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Zu diesen Faktoren zählen vor allem:

  • Kosten der jeweiligen KV
  • Leistungsumfang der KV
  • Faktoren privater Natur (z. B. die Möglichkeit einer Familienversicherung)
  • Wer als Freiberufler künstlerisch oder publizistisch tätig ist, der hat die Möglichkeit, über die Künstlersozialkasse einer Pflege-, Renten- und Krankenversicherung beizutreten. Die KSK steuert in diesem Fall 50 Prozent der jeweils anfallenden Beiträge als Zuschuss dazu. Mit diesem Modell soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Einkommen in diesen Berufsgruppen stark schwanken kann.
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Krankenversicherung für Freiberufler - ein Vergleich lohnt

Hat man sich dazu entschieden, als Freiberufler tätig zu sein, sollte man gut überlegen, welche KV die bessere Wahl wäre. Hier ist ein Vergleich der einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen ebenso sinnvoll, wie ein Vergleich von privaten Krankenversicherungen. Als Maßstab sollte neben dem Beitragssatz vor allem der Leistungsumfang berücksichtigt werden.

Durch die Vielfalt der Krankenversicherer lohnt es sich, eine Gegenüberstellung vorzunehmen und auf diesem Weg ein günstiges, im Leistungsportfolio zu Ihnen passendes Angebot zu finden.
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Beitragsbemessungesgrenze für Freiberufler

Wer sich als Freiberufler für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung entscheidet, für den spielt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle. Diese liegt für Alleinstehende im Jahr 2019 bei 4537,50 Euro pro Monat. Einkommensteile, die über dieser Grenze liegen, werden für die Berechnung der Beiträge nicht mehr berücksichtigt.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler

Der Beitragssatz der Krankenkassen liegt für freiwillig versicherte Freiberufler bei 14,0 Prozent. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag. Freiberufler, die durch ihren Tarif Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit haben, müssen 14,6 Prozent zahlen. Auch hier muss der je nach Krankenkasse fällige Zusatzbeitrag hinzugerechnet werden.

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Private Krankenversicherung für Freiberufler

Für Freiberufler, die sich über eine private Versicherung absichern möchten, gelten bei der Aufnahme und der Berechnung der Beitragssätze andere Faktoren als für gesetzlich Versicherte. Ein Freiberufler wird von der privaten Krankenversicherung vor allem eingestuft aufgrund folgender Kriterien:

  • Lebensalter
  • Gesundheitszustand

Das Alter eines Antragstellers lässt sich anhand der Abstammungs- oder Geburtsdokumente leicht herausfinden. Um den Gesundheitszustand besser einschätzen zu können, führt eine private KV im Zuge des Antragsverfahrens eine Gesundheitsprüfung durch. Dazu muss der Antragsteller im Rahmen des Antrags entsprechende Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Auf der Basis der gegebenen Antworten schätzt die Versicherung das Gesundheitsrisiko ein und legt dementsprechend hohe oder niedrige Beiträge fest.

Wer als Existenzgründer unter die Freiberufler geht, der kann im Jahr der Gründung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr von halbierten Beiträgen zur KV profitieren.

Tarife und Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Die Leistungen, die von privaten Krankenversicherungen angeboten werden, sind denen der gesetzlichen KV sehr ähnlich. Der Unterschied besteht darin, dass man als Freiberufler in der privaten KV bestimmte Leistungen hinzufügen lassen kann. Meist geht es hierbei um:

  • Chefarztbehandlung
  • Zweibettzimmer
  • Zahntarif (z. B. Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, Prophylaxemaßnahmen sowie Zahnersatz, für die der Erstattungssatz zwischen 80 Prozent bis zu 100 Prozent liegt)
  • Anspruch auf Krankentagegeld
  • Kosten für alternative Heilmethoden
  • Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen
  • Auslandsschutz
  • Kostenübernahme für Brillen, Brillengläser sowie Kontaktlinsen

Die Tarife, die man als Freiberufler in der privaten Versicherung wählen kann, sind vor allem von der persönlichen Situation (Alter, Gesundheitszustand) sowie von den Leistungen abhängig, die der Versicherte wählt. Klassische Tarife sind der oft kostengünstigere Singletarif oder der Familientarif, bei dem vor allem die Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder mitversichert sind.

Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung

Alle, die sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet haben und Mitglied in einer privaten Krankenversicherung geworden sind, können diesen Schritt nicht einfach rückgängig machen.

Ursache hierfür ist, dass der Gesetzgeber Vorschriften erlassen hat, mit denen er verhindern möchte, dass ein Versicherter von den niedrigen Beitragssätzen der privaten KV profitiert, wenn er jung ist und in höherem Alter nochmals Vorteile aus einer eventuell kostengünstigen gesetzlichen KV zieht. Dadurch wäre er gegenüber anderen Versicherten messergestellt, was nicht zulässig ist.

Trotzdem stehen auch privat krankenversicherten Freiberuflern verschiedene Wege zur Rückkehr in die gesetzliche Variante offen.

Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Freiberufler nur dann möglich, wenn sie:

  • in ein sozialversicherungspflichtiges, nichtselbstständiges Arbeitsverhältnis zurückkehren (also wieder in einem Angestelltenverhältnis arbeiten)
  • aus der nichtselbstständigen Tätigkeit ein Einkommen beziehen, das unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (also unter der Beitragsbemessungsgrenze)
  • älter als 55 Jahre sind, ihr Gewerbe aufgeben müssen und in die Familienversicherung ihres Ehe- beziehungsweise Lebenspartners eintreten können
  • als in der Familienversicherung mitversicherte Personen ein Einkommen beziehen, das unterhalb von 415 Euro pro Monat liegt (zu einem solchen Einkommen zählen z. B. Mieteinnahmen)
  • Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist also nicht problemlos möglich. Vor allem ab einem Lebensalter von 55 Jahren erschweren die Versicherungsträger einen solchen Wechsel von der PKV (privaten Krankenversicherung) zurück in die GKV (gesetzliche Krankenversicherung).

Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung >>
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Krankenversicherung >>

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