Krankenversicherungspflicht - Weshalb gibt es sie?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland die sogenannte allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Es ist eine soziale Absicherungsmaßnahme, die allen Bürgern eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall sowie finanzielle Sicherheit im Falle langwieriger Krankheiten ermöglichen soll.

Doch warum gibt es die Verpflichtung, eine Krankenversicherung abzuschließen und worauf sollte in jedem Fall geachtet werden, wenn es gilt, der Versicherungspflicht nachzukommen?

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Warum gibt es eine Krankenversicherungspflicht?

Die Krankenversicherungspflicht stellt eine fundamentale soziale Absicherung dar, die allen Bürgern die Möglichkeit medizinischer Versorgung im Krankheitsfall zugänglich machen soll, ohne für diese vor Ort eine finanzielle Gegenleistung erbringen zu müssen.

Die Krankenversicherung stellt somit eine wichtige Grundlage der sozialen Absicherung dar. Die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung ist in Europa weit verbreitet und jeder Erwachsene muss der Krankenversicherungspflicht nachkommen.

Egal, ob Angestellter oder Arbeiter, Student, Rentner oder Arbeitssuchender. Jeder Bürger in Deutschland ist seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, sich über eine Krankenversicherung für mögliche Krankheitsfälle abzusichern.

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Muss eine Krankenkasse einen Versicherungsnehmer aufnehmen?

Ebenso wie alle Bürger der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nachzukommen haben, müssen die Krankenkassen diese Pflichterfüllung des Bürgers grundsätzlich erfüllen.

Der Gesetzgeber hat somit sichergestellt, dass jeder Bürger seiner Verpflichtung gerecht werden und sich über das Krankenversicherungssystem absichern kann.

  • Für Krankenkassen besteht eine Aufnahmepflicht
  • Private Krankenversicherungen dürfen Versicherungsnehmer nur in Ausnahmefällen ablehnen
  • Die Aufnahmepflicht der Krankenkassen bezieht sich lediglich auf einen Basistarif / eine Grundabsicherung

Gesetzliche wie auch private Krankenkassen müssen somit einen potenziellen Versicherungsnehmer immer dann aufnehmen, wenn dieser aus dem von der Krankenkasse abgedeckten Berufs- oder Personenumfeld stammt oder der Versicherungsnehmer keine Alternative zur Aufnahme bei der beantragten Krankenversicherung hat.

Was passiert, wenn der Versicherungspflicht nicht nachgekommen wird?

Erfüllt ein Bürger trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht die vorgegebene Krankenversicherungspflicht, muss mit drastischen Strafen gerechnet werden.

Denn die Verpflichtung zur Absicherung im Krankheitsfall ist bindend und im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung nach Wiederaufnahme ins Krankenversicherungssystem werden sogenannte Nachzahlungen fällig.

In der Regel können die Nachzahlungen bis zum April 2007 zurückgerechnet und mit einem Säumniszuschlag von bis zu einem Prozent je berechnetem Monat festgesetzt werden. Die so ermittelten Strafzahlungen müssen dann meist binnen weniger Wochen vom Versicherungsnehmer bezahlt werden. Geschieht dies nicht, ist eine gerichtliche Einbringung der offenen Versicherungsleistungen zu erwarten.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungspflicht
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) - Versicherte Person; Versicherungspflicht

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