Bei der bisherigen Krankenkasse kündigen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer mit dem Gedanken eines Wechsels seiner bisherigen Krankenkasse hin zu einer anderen spielt, der muss bei seiner bisherigen Krankenkasse die Krankenversicherung kündigen.

Eine Kündigung ist in der Regal einfach zu handhaben und ein Wechsel problemlos möglich, sofern einige Grundvoraussetzungen die der Gesetzgeber diesbezüglich vorschreibt erfüllt werden.

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Die Voraussetzungen, um die Krankenversicherung zu kündigen

Wer seine Krankenversicherung kündigen möchte, der muss eine kleine Grundvoraussetzung erfüllen:
Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse muss über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten zum Kündigungszeitpunkt angedauert haben.

Ist das nicht der Fall, ist ein Wechsel nur in Ausnahmefällen erlaubt und auch möglich. Der Krankenversicherung zu kündigen geht dann nämlich nur, wenn ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt.

Dies kann unter folgenden Bedingungen beispielsweise der Fall sein:

  • Beitragsanhebung der Krankenkasse
  • Erstmalige Forderung eines Zusatzbeitrages durch die Krankenkasse

In diesen Fällen ist auch ohne die Einhaltungsfrist der Mindestbindung von 18 Monaten eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse möglich.

Aber: An den gesetzlich vorgegebenen und einzuhaltenden Kündigungsfristen ändert das allerdings nichts. Diese müssen in jedem Falle genauso eingehalten werden.

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Die zu beachtenden Fristen bei einer Kündigung

Generell gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Im Detail bedeutet dies, dass eine Kündigung immer zum letzten Kalendertag des übernächsten Monats gültig wird.

  • Kündigung erfolgte am 10. Januar = Kündigung wird wirksam zum 31.März

Das gleiche gilt für den Kunden, der von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Hierbei sollte man möglichst zeitnah kündigen, sobald man schriftlich von der Krankenkasse ein Schreiben erhalten hat, dass beispielsweise ein erstmaliger Sonderbeitrag erhoben wird.

Verpasst man die Fristen um rechtzeitig zu kündigen, wäre dies sehr ärgerlich. Für eine Kündigung finden sich einige vorgefertigte Musterschreiben auch in einer Vielzahl und kostenlos im Internet, was den Vorgang der Kündigung bei der Krankenversicherung nochmals deutlich vereinfacht.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Ausübung des Wahlrechts

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