Lkw Versicherung: Der Schutz für Brummis

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Lastkraftwagen sind auf deutschen Straßen ein vertrautes Bild. Wie ein Pkw muss daher auch der Lastkraftwagen versichert werden. Dabei gibt es allerdings einige Unterschiede.

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Versicherungspflicht für LKW

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht im Hinblick auf den Betrieb eines Autos im Straßenverkehr. Was viele Verbraucher nicht wissen: Diese Versicherungspflicht greift nicht nur für den privat genutzten Pkw. Auch ein Lastkraftwagen muss versichert werden.

Grundsätzlich geregelt ist dieses Erfordernis im Pflichtversicherungsgesetz. Letzteres schreibt bereits über § 1 PflVG den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge vor. Davon erfasst werden nicht nur Pkws.

Auch folgende Fahrzeuge fallen unter die Versicherungspflicht:

Der Gesetzgeber ist aber noch einen Schritt weiter gegangen. Die Lkw Versicherung muss gewisse Mindestnormen erfüllen. Es gelten für den Schutz Vorgaben im Hinblick auf Mindestversicherungssummen:

SchadensartMindestdeckung
Personenschäden7,5 Mio. Euro
Sachschäden1,12 Mio. Euro
Vermögensschäden50.000 Euro

Versicherungspflicht besteht allgemein für Alltagsbereiche, die besonderen Risiken unterliegen. Für den Betrieb von Lkws geht der Gesetzgeber – trotz gesellschaftlicher Duldung – von einer erhöhten Gefahr aus (Gefährdungshaftung). Ähnliche Grundsätze gelten für die Jagd, den Modellflugsport oder Wassersport.

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Der Kaskoschutz

Viele Versicherer bieten im Bereich der Versicherung von Lastkraftwagen heute Deckungssummen von mehreren Dutzend Millionen Euro an. Ein gängiges Absicherungsmodell besteht darin, alle Schadensarten zusammenzufassen und pauschal – beispielsweise mit 100 Mio. Euro - abzusichern.

  • Gerade der Personenschaden ist das Hauptrisiko im Straßenverkehr. Eine Lkw Versicherung sollte daher entsprechend hohe Schadenssummen für diese Bereich enthalten – und deutlich über der vorgeschriebenen Mindestdeckung liegen.

Wer kommt aber für Schäden am versicherten Lkw auf? Die Versicherung gegen Haftpflichtansprüche nicht. Halter eines Lkw haben die Möglichkeit, über den Kaskoschutz ein Sicherheitsnetz aufzubauen.

Die Teilkasko deckt beispielsweise:

  • Brand
  • Diebstahl
  • Unwetterschäden
  • Wildunfälle.

Als Rundumschutz anzusehen ist die Vollkaskoversicherung. Hier sind ergänzend noch Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Fahrzeug versichert. Gerade für den Lkw-Halter sind diese Tarife eine sinnvolle Ergänzung, wenn der Lastzug im Ausland unterwegs ist. Anbauten und Truckerequipment sind schließlich teuer – und kann die Unternehmenskasse deutlich belasten.

Beitragsberechnung in der Lkw Versicherung

In der Autoversicherung sind vor allem Merkmale wie die Typklasse, Regionalklasse oder die Laufleistung entscheidend. Im Hinblick auf die Versicherung eines Lastzugs gelten etwas andere Grundsätze. Zwar greifen einige der Tarifierungsmerkmale auch hier.
Aber:

Wer einen Lkw versichern will, muss auf folgendes achten:

  • Leistung
  • Nutzlastkapazität
  • Verwendung im Straßenverkehr
  • Aufbauart usw.

Es spielt eine Rolle, ob der Lkw im Werkverkehr, im Güternahverkehr oder für Gefahrguttransporte eingesetzt wird.

  • Neben günstigen Schadenfreiheitsklassen kann sich auch die Wahl der Zahlweise auf die Prämienhöhe auswirken.

Variable Kosten

Die Kosten variieren, da es zu viele verschiedene Klassen gibt, die versichert werden können.

So können neben Lkw Versicherungen ab 3,5 Tonnen Nutzlast auch Versicherungen für kleinere Lkw abgeschlossen werden. Hier sind die Kosten entsprechend geringer. Ebenfalls einen anderen Tarif genießen Zugmaschinen für Auflieger.

Zwei Beispiele sollen einen groben Überblick über die Kosten vermitteln:

Kostenbeispiel Nr. 1

In diesem Beispiel wird ein Lkw mit lediglich etwa 1,3 Tonnen Nutzlast versichert. Ein recht kleines Modell, bei dem entsprechend auch die Kosten für die Lkw Versicherung geringer ausfallen. Auf eine Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoschutz entfallen hier jährliche Zahlungen von ca. 800 bis hin zu 1850 Euro.

Abhängig davon, welchen Versicherer man wählt, fällt auf Teilkasko Schäden eine Selbstbeteiligung von 150 Euro und auf Vollkasko Schäden eine Selbstbeteiligung von 300 Euro an. Schon bei diesen kleinen Modellen kann die Spanne an Versicherungsprämien in einem Jahr um etwa 1050 Euro auseinander gehen.

Kostenbeispiel Nr. 2

Im zweiten Beispiel wird ein kompletter Fuhrpark versichert. Nicht ungewöhnlich, wenn man beispielsweise eine Spedition gründen möchte. Der Fuhrpark, der mit einer Lkw Versicherung abgesichert werden soll, beinhaltet:

  • 6 Lkw
  • 2 Lieferwagen
  • 1 Sattelzugmaschine
  • 2 Pkw
  • 7 Anhänger

Hier entfallen jährlich zwischen 33000 und 25000 Euro auf die Versicherung. Der jährliche Unterschied macht bis zu etwa 8000 Euro aus.


Einzelnachweise und Quellen:

  1. Bundesministerium der Justiz: Pflichtversicherungsgesetz § 1
  2. Bundesministerium der Justiz: Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter § 2
  3. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsschutz

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