Motorradversicherung: In Deutschland Pflicht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Motorräder üben ihren ganz eigenen Reiz aus. Geschwindigkeit, Kraft, Ausdauer – pünktlich mit Beginn der schönen Jahreszeit sind Zweiradfahrer deutschlandweit unterwegs. Ohne Versicherung ist der Betrieb des Kraftrads im öffentlichen Straßenverkehr allerdings verboten.

Wer keine Motorradversicherung abschließt, muss mit Bußgeldern rechnen und der Stilllegung des Zweirads. Was beinhaltet die Motorradversicherung? Welche Punkte müssen in der Versicherung besonders berücksichtigt werden?

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Motorradversicherung: Haftpflicht ist vorgeschrieben

Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs, zu dem auch das Motorrad gehört, fällt in Deutschland unter die Rubrik Gefährdungshaftung. Obwohl es ein potenzielles Risiko für Dritte bildet, wird das Fahren auf zwei oder vier Rädern geduldet.

Aus Sicht des Gesetzgebers allerdings nur, solange eine Absicherung gegen Haftpflichtrisiken besteht – also:

  • Personenschäden
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird über das Pflichtversicherungsgesetz verbindlich geregelt – auch im Hinblick auf die Mindestdeckungssummen.

Schadensartvorgeschriebene Mindestdeckung
Personenschaden7,5 Mio. Euro
Sachschaden1,12 Mio. Euro
Vermögensschäden50.000 Euro

Motorradversicherung als Rundumschutz

Versicherungen gehen in Deutschland meist weit über die geforderte Mindestdeckung hinaus. In der Motorradversicherung sind bereits beim Haftpflichtschutz gegen fremde Schadenersatzansprüche Summen im Bereich zwischen zehn bis hundert Millionen Euro als Deckung drin.

  • Die Versicherungssumme kann für die einzelnen Schadensarten oder kumuliert für ein Schadensereignis insgesamt gelten.

Viele Zweiradhalter haben – abseits der Absicherung ihrer Haftung – ein Interesse am Schutz des Motorrads. Analog zur Autoversicherung kann hier über Teil- und Vollkasko vorgesorgt werden. Letztere deckt das breiteste Leistungsspektrum ab.

Neben:

  • Diebstahl
  • Brand
  • Wildunfall
  • Sturm und Hagel

werden in Vollkaskotarifen der Motorradversicherung auch Vandalismus oder Unfallfolgen am eigenen Motorrad gedeckt.

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Zusatzbausteine in der Motorradversicherung

Viele andere Versicherungen bieten dem Verbraucher über den Grundschutz hinaus Zusatzbausteine an. Die Motorradversicherung macht hier keine Ausnahme.

In einigen Tarifen sind beispielsweise die Mallorca-Police (Anhebung des Versicherungsschutzes für ausländische Leihwagen) oder Leistungen aufgrund von Ansprüchen aus dem Umweltschadensgesetz mitversichert.

Gegen einen Mehrbeitrag kann in anderen Tarifen dagegen eine Deckungserweiterung der Teilkasko auf Unfälle mit allen Tieren, die Neupreisentschädigung beim Totalschaden oder der Auslandsschutz zugebucht werden. Im Hinblick auf die Zusatzoptionen unterscheiden sich die Versicherungen deutlich – sowohl hinsichtlich der Leistungsdetails als auch im Hinblick auf den Beitrag.

  • Einige Versicherer bieten im Rahmen der Zusatzbausteine in der Motorradversicherung die sogenannte GAP-Deckung an. Dies empfiehlt sich für finanzierte Fahrzeuge, da diese Option eine entstehende Differenz aus Zeitwert und Finanzierungssumme deckt.

Motorradversicherung – die Beitragsberechnung

Allgemein wird der Beitrag in der Absicherung eines Motorrads von den versicherten Leistungen, der Schadenfreiheitsklasse, den Typ- und Regionalklassen sowie dem Typ des Zweirads beeinflusst. In der Praxis wirken sich aber noch andere Aspekte auf die Beitragsberechnung der Versicherung aus.

Beispiel: Ein Motorrad mit Saisonkennzeichen und Stellplatz in einer Garage lässt sich häufig günstiger versichern als ein Kraftrad, das für 365 Tage im Jahr zugelassen wird. Der Grund ist relativ einfach. Aus Sicht des Versicherers ist in der Motorradversicherung für das erstgenannte Fahrzeug mit einem geringeren Schadensrisiko zu rechnen.

Tarifierungsmerkmale, die einen ähnlichen Ansatz verfolgen, sind:

  • die Laufleistung
  • der Familienstand
  • der Beruf
  • ein eingeschränkter Fahrerkreis
  • Selbstbeteiligung und Beitragszahlung als Jahresprämie führen ebenfalls zu einer sinkenden Beitragslast in der Motorradversicherung.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter

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