Wie in den anderen Bereichen der Sozialversicherung wird auch der Beitrag zur Pflegeversicherung durch eine Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.
Der Wert entspricht dem der Krankenversicherung, da sie auch von der Struktur her wie die Krankenversicherung in eine gesetzliche und private Form aufgespalten ist.
Die Pflegeversicherung ist allgemein die jüngste Sparte der Sozialversicherung und ihr Kappungswert wurde somit der rechtlichen Behandlung und Systematik der anderen Grenzgrößen angepasst. Insbesondere ist sie ebenfalls eine dynamische, jährlich angepasste Rechengröße, die Versicherte über einen bestimmten Bruttolohnwert hinaus nicht weiter belastet.
Fakten zur Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung als jüngster Pfeiler der Sozialversicherung soll pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörigen bei Eintritt eines Pflegefalles unterstützen.
Eingeführt wurde sie 1995 und daher kann die Beitragsbegrenzung durch Kappungswert faktisch nicht wie bei der Renten- und Krankenversicherung ins Jahr 1924 zurückgeführt werden.
Jetzt kostenlos Informieren.
Wovon ist die Beitragsmessungsgrenze abhängig?
Die Systematik geht allerdings bis in diese Zeit zurück. Beitragsmäßig liegen die erhobenen Werte zwischen 1,9% und 2,2 % des Bruttolohns - bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze.
Wie alle anderen sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen ist die Beitragsmessung in der PV bruttolohnabhängig.
Da die Beitragsbemessung der Krankenversicherung seit einiger Zeit von der Rentenversicherung abgekoppelt ist, und allgemein nicht mehr 75 % der rentenversicherungsrechtlichen Grenzgröße beträgt, gilt dies auch für die Beitragsbemessung der PV.
Beitragsbemessungsgrenzen Pflege- und Krankenversicherung 2024
BBMG PV | BBMG KV |
---|---|
59.850 Euro | 59.850 Euro |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Soziale Pflegeversicherung - Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze →
- Bundesregierung.de: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.